Wenn Versicherungen nicht zahlen...
Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung.
Die lehnt ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert.
Ablehnung von Leistungen
Ein anderer Fall betrifft eine Katzenhalterin, deren Tier in einer längerfristig angemieteten Ferienwohnung Schäden verursacht hatte. Wie üblich war die Haftpflichtversicherung nach den Vertragsbedingungen wegen Schäden an Einrichtungsgegenständen in Wohnräumen nicht zur Zahlung bereit. Anders verhielt es sich im Hinblick auf das Inventar einer Ferienwohnung. Der Versicherer war der Ansicht, dass durch die längerfristige Anmietung nicht mehr von einer Ferienwohnung im Sinne der Bedingungen ausgegangen werden konnte und lehnte eine Leistung zunächst ab.
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung
Immer wieder machen Kunden von Versicherungen die Erfahrung, dass sich diese im Schadensfall sträuben, den Schaden ganz oder zumindest teilweise zu ersetzen. Ist es Ihnen ähnlich ergangen? Dann schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen: am besten per E-mail an redaktion@muelheimerwoche.de oder per Post an Mülheimer Woche, Redaktion, Schloßstraße 22, 45468 Mülheim.
Ombudsmann hilft weiter
Manche Fälle landen schließlich beim Versicherungs-Ombudsmann, der nicht selten zu Gunsten der Versicherten entscheidet und für die entsprechende Zahlung der Versicherungen sorgt. Bei Fällen wie beschrieben darf sich übrigens jeder Versicherungskunde mit einer Beschwerde an diesen Ombudsmann wenden. Er deckt mit Ausnahme der privaten Kranken- und Pflegeversicherung den gesamten Versicherungsbereich ab.
Kontakt kann aufgenommen werden montags bis freitags von 8.30 bis 17 Uhr. Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz wählen Sie bitte die kostenfreie Rufnummer 0800/3696000. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de oder per E-Mail an beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
6.354 Beschwerden landeten im Jahr 2012 beim Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese Stelle kann kontaktiert werden unter Tel. 01802/ 55 04 44 (6 ct pro Anruf aus dem deutschen Festnetz beziehungsweise 42 ct/m aus den Mobilfunknetzen). Weitere Infos sind auf www.pkv-ombudsmann.de erhältlich.
Verbraucherzentrale NRW berät
Beratung zu dem Thema bietet übrigens auch die Verbraucherzentrale NRW in einigen ihrer Beratungsstellen an, zum Beispiel in Duisburg. Sie ist kostenpflichtig (40 Euro pro angefangene halbe Stunde). Übernimmt die Verbraucherzentrale die außergerichtliche Rechtsvertretung gegenüber dem Versicherungsunternehmen, werden noch einmal 40 Euro fällig.Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Ist der Weg zu weit, die Zeit zu knapp oder die Beratungsstelle geschlossen, bietet die VB unter Tel. 0900-1-897960 donnerstags von 10 bis 12 Uhr eine telefonische Versicherungsberatung im Schadensfall für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreise können abweichen) an.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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