Coronaregeln in städtischen Gebäuden von Mülheim
Weiter Maskenpflicht und 3-G-Regel
Die Stadt Mülheim macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und behält die 3-G-Regel für Besucher weiterhin bei. Diese müssen in städtischen Gebäuden geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis erbringen.
Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Grundlage dieser Regel ist die SARS-CoV-1-Arbeitssschutzverordnung, aufgrund derer jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsanalyse entscheiden muss, ob und in welcher Art Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu treffen sind.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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