Feuerwehr Mülheim gibt Tipps - Kein Schwimmen im Entenfang möglich
Waldbrandgefahr und Badeverbot
Im Wald Regeln einhalten - Badeverbot am Entenfang Die Hitze zeigt schon direkte Auswirkungen auf die Umwelt. Die Waldbrandgefahr ist schon jetzt sehr hoch. Damit im Fall der Fälle die Feuerwehr schnell zur Brandstelle gelangt, dürfen die Zufahrten zum Wald nicht zugeparkt werden. Brände sollten unter 112 gemeldet werden, als Orientierung können die Rettungspunkte im Wald dienen.
Spaziergänger sollten die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Wald einhalten: Generell ist das Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Dasselbe gilt für offenes Feuer sowie Grillen im Wald, das ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt ist. Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.
Wer sich erfrischen will, sollte die Schwimmbäder nutzen. Am Entenfang zum Beispiel besteht durch Blaualgentoxine weiterhin eine gesundheitliche Gefährdung für Mensch und Tier. Daher muss das Badeverbot noch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden. Gebadet werden kann wohl erst nach einer Sanierung des Sees, da nicht davon auszugehen ist, dass er sich auf natürliche Weise regeneriert.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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