Stadt Mülheim an der Ruhr informiert über Coronaschutzverordnung in den Wahlräumen
Wahl unter besonderen Bedingungen
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist in den Wahlräumen und deren Zuwege innerhalb von Gebäuden das Tragen einer Maske (FFP2- oder OP-Maske) verpflichtend. Ein Verstoß gegen die „Maskenpflicht“ ist nach der Verordnung als Ordnungswidrigkeit zu bewerten. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass sowohl in den Wahlräumen als auch schon vor sowie im Gebäude die vorgegebenen Abstände unbedingt einzuhalten sind. Zudem wird wieder empfohlen, auch in Warteschlangen vor den Gebäuden eine „Mund-Nase-Bedeckung“ zu tragen. Sollte es hier am Wahltag zu Wartezeiten kommen, wird schon jetzt, auch im Interesse der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, um Verständnis gebeten. Darüber hinaus wird an alle Wählerinnen und Wähler appelliert, aus hygienischen Gründen ihre eigenen Stifte (z. B. Kugelschreiber) mitzubringen.
Bürgerinnen und Bürger, die unter den aktuellen Bedingungen nicht den Wahlraum am Wahltag aufsuchen möchten, haben noch die Möglichkeit ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierbei sind jedoch Bearbeitungs- und Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Die Direktwahlstelle im Rathaus (Briefwahlbüro, Eingang „Am Rathaus 1) ist noch bis zum 24. September geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten sind auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Allerdings kann es im Briefwahlbüro ebenfalls zu Wartezeiten kommen.
Rücksendung der Wahlbriefe
Die Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass der hellrote Wahlbrief zur Bundestagswahl (mit Wahlschein und Stimmzettel –im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) spätestens bis zum 26. September, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter eintrifft. Die Wahlbriefe können daher auch am Wahltag noch von 8 Uhr bis 17 Uhr in den Rathausbriefkasten, Eingang „Am Rathaus 1“, eingeworfen werden. Die Wahlbriefe können zudem im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Straße 87 - 89, Raum V012, von 15 Uhr bis 18 Uhr abgegeben werden. Verspätet eingehende Wahlbriefe müssen aus rechtlichen Gründen von den Briefwahlvorständen zurückgewiesen werden.
Rechtzeitig einwerfen
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Die Deutsche Post AG kann nur die Wahlbriefe zustellen, die noch rechtzeitig in die Post-briefkästen eingeworfen wurden. Es ist empfehlenswert, die Wahlbriefe deshalb spätestens am Donnerstag, 23.September, abzusenden. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten auf den Postbriefkästen beachtet werden.
Die Wahlräume sind am Sonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe im Wahlraum ist nur zuzulassen, wer im Mülheimer Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein für den Wahlkreis 118 Mülheim-Essen I vorlegt. Alle wahlberechtigten Bürger werden daher gebeten, unbedingt die Angaben zum Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten, da sich die Räumlichkeiten in einigen Wahlbezirken gegenüber den Kommunalwahlen 2020 geändert haben. Betroffen von den Änderungen sind vor allem wieder die Bezirke, in denen bei früheren Wahlen der Wahlraum in einem Alten- oder Seniorenheim eingerichtet war. Fragen zur Wahl werden unter der Telefon-Hotline 455-1696 beantwortet. Nicht vergessen: Am 26. September ist Bundestagswahl.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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