Stadt Mülheim rät: Rechtzeitig tauschen
Umtausch der Führerscheine ist Pflicht
Jeder ist verpflichtet seinen Führerschein umzutauschen. Da nicht alle gleichzeitig getauscht werden können, hat der Gesetzgeber eine Staffelung zum verpflichtenden Umtausch nach Geburtsjahrgängen festgelegt.
„Sind Sie Mülheimer und 1953 bis 1958 geboren? Dann sollten Sie den Pflichtumtausch Ihres Papierführerscheins rechtzeitig veranlassen“, rät Stadtsprecher Volker Wiebels.
Denn zuerst betroffen sind Inhaber grauer und rosa Papierführerscheine, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Wichtig zu wissen ist, dass dann - mit Ablauf des 19. Januars 2022 - per gesetzlicher Regelung – die grauen und rosa Führerscheine dieser Personengruppe ungültig werden.
In Mülheim an der Ruhr ist mit zirka 12.000 umzutauschenden Führerscheinen pro Jahr zu rechnen. Daher empfiehlt die Führerscheinstelle, bereits jetzt die Möglichkeiten zum Führerscheinumtausch zu nutzen. Mit einem rechtzeitig vorgenommenen Umtausch könne der ab Mitte 2021 zu erwartende größere Andrang vermieden werden.
Detaillierte Informationen hierzu sind unter www.muelheim-ruhr.de abrufbar.
Ablauf des Umtausches:
- Termin vereinbaren unter https://terminvereinbarung-33.muelheim-ruhr.de oder hilfsweise telefonisch unter 0208 455 3333.
- Die Beantragung des EU-Kartenführerscheins erfolgt durch Sie persönlich in der Führerscheinstelle des Bürgeramtes, Löhstraße 22-26, 45468 Mülheim an der Ruhr. Den neuen Führerschein erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugesandt.
- Bitte bringen Sie zu dem von Ihnen vereinbarten Termin Folgendes mit: Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, aktueller Führerschein, aktuelles biometrisches Frontfoto und 24 Euro Grundgebühr / zzgl. 4,70 Euro Direktversand der Bundesdruckerei Infobox
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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