Radfahrern auf dem Leinpfad droht Bußgeld
Teure Ausfahrt

Auf dem Leinpfad an der rechten Ruhrseite ist das Radfahren verboten. Auch eScooter sind nicht erlaubt.
  • Auf dem Leinpfad an der rechten Ruhrseite ist das Radfahren verboten. Auch eScooter sind nicht erlaubt.
  • hochgeladen von Andrea Rosenthal

Alle Jahre wieder: bei schönem Wetter im Frühjahr stellt das Ordnungsamt am Leinpfad entlang der Ruhr vermehrt verbotenes Radfahren fest.

Vom Luisenthal bis zur Mendener Brücke ist das Fahrradfahren auf der rechten Ruhrseite aus Sicherheitsgründen verboten. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situation, bis hin zu Unfällen. Momentan sind durch wenige Freizeitangebote wesentlich mehr Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ihrem E–Scooter unterwegs.

Hierdurch erhöhen sich automatisch die gefährlichen Situationen auf dem Leinpfad. Das Ordnungsamt hat in den letzten Wochen sporadisch die Situation überprüft und wird dies auch weiterhin tun. So am kommenden Donnerstag, 7. Mai, in den frühen Nachmittagsstunden. Ins Auge gefasst haben die Ordnungshüter dabei insbesondere den Bereich zwischen dem Luisental und der Florabrücke. Wer dort erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Mit dem Fahrrad oder E-Scooter einen Gehweg oder Radweg verbotswidrig befahren kostet 55 Euro. Behindert man dabei andere, steigt das Bußgeld auf 70 Euro, bei Gefährdungen sogar auf 80 Euro. Wer verbotswidrig den Leinpfad befährt und dabei einen Unfall verursacht, zahlt 100 Euro Bußgeld.
Einen Dringlichkeitsbeschluss für die Bezirksvertetung 1 hat zudem die MBI-Fraktion beantragt. Die BV 1 soll die Verwaltung beauftragen, den Zugang zum Leinpfad auf der rechten Ruhrseite für Radfahrer durch geeignete Sperren zu verhindern, um oben genannte Situationen zu verhindern.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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