SEPA - Fluch oder Segen
Der europäische Zahlungsverkehr steht kurz vor seiner Vereinheitlichung. Die Umstellung erfolgt in den kommenden Wochen. Regelmäßig flattert derzeit bei jedem Kontobesitzer Post zur Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren ins Haus. Betroffen ist jeder, der per Lastschriftverfahren ( Einzugsermächtigung, Abbuchungsaufträge) Geld abbuchen lässt oder Überweisungen nutzt. Bisweilen nervt die derzeitige Postflut.
Ob Privatperson, Verein, Organisation oder Unternehmen: „Bis zum ersten Februar sollten die Kontodaten auf SEPA umgestellt sein“, rät Jörg Wichert, Bankfachwirt bei der Sparkasse Mülheim. „Hinter SEPA (Single Euro Payment Area) verbirgt sich die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs“, fährt Wichert fort. Ein längst überfälliger Vorgang - nach der Einführung des Euros als Einheitswährung und „Buchgeld “.
„Im europäischen Zahlungsverkehr gab es bislang keine einheitlichen Regelungen bei Überweisungen. Jeder der Mitgliedsstaaten hatte unterschiedliche Richtlinien mit entsprechenden Kosten. Das ändert sich mit der SEPA-Einführung. Wer das Geld für sein Ferienhaus in Spanien überweisen muss, zahlt durch SEPA weder zusätzliche Auslandsgebühren noch muss er ein anderes Formular benutzen als den normalen Überweisungsbeleg.“
Außerdem werden Überweisungen am nächsten Banktag gutgeschrieben.
Die IBAN
Doch bei den Überweisungen wird es scheinbar komplizierter. Während bislang Kontonummer und Bankleitzahl in getrennten Feldern auf den Formularen eingetragen wurden, sind sie jetzt zusammengefasst. Das heißt nun IBAN (Internationale Bank-Kontonummer) und hat in Deutschland 22 Stellen. In anderen Staaten kann die IBAN 15 bis 34 Stellen umfassen.
Sie enthält als erstes die Länderkennung, in Deutschland DE. Danach folgt eine zweistellige Prüfziffer. Sie soll verhindern, dass bei Zahlendrehern die Überweisung ausgeführt wird. Dann folgt die achtstellige Bankleitzahl und danach die eigene Kontonummer. Dafür sind zehn Stellen vorgesehen.
Leerstellen ausfüllen
Doch Achtung: Hier ändert sich etwas. Alle zehn Stellen müssen ausgefüllt werden. Wer eine kürzere Kontonummer hat, muss die fehlenden Stellen vor der eigentlichen Nummer mit Nullen ergänzen. Wer zum Beispiel die Kontonummer 1234 hat, muss nun 0000001234 eintragen. „Die IBAN ist eine individuelle Nummer. Sie steht auf dem Kontoauszug oder der jeweiligen Bankkarte. Von dort sollte man sie auf Überweisungsformulare übertragen“, rät Wichert. „Wegen der Prüfnummer kann man sie nicht selbst zusammensetzen.“
Ab dem 1. Februar muss bei Überweisungen innerhalb Deutschlands nur noch die IBAN eingetragen werden. Die sogenannte BIC (Business Identifer Code) entfällt dann.Bei einer Überweisung ins europäische Ausland ist sie bis zum 31. Januar 2016 nötig.
Lastschriftverfahren
Doch damit nicht genug: Wegen der Umstellung auf SEPA müssen alle Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge) und Daueraufträge geändert werden.
„Bei Einzugsermächtigungen kommen die Zahlungsempfänger auf die Verbraucher zu. Sie wandeln die bestehenden Ermächtigungen um. Wenn die IBAN-Nummer stimmt, muss der Kontobesitzer nichts weiter tun.“
Das gelte auch für Daueraufträge, die die Geldinstitute von sich aus auf SEPA umstellen. Anders sieht es bei den Abbuchungsaufträgen aus..
Die sind bei SEPA für Privatkunden nicht mehr vorgesehen. Sie verlieren ihre Gültigkeit und müssen auf eine Einzugsermächtigung umgestellt werden.
Wer selbst Zahlungsempfänger ist, also Lastschriften einzieht, muss die Einzugsermächtigungen umstellen. Das gilt für für Vereine, Unternehmen oder Vermieter.
Jetzt umstellen
Auch wenn die EU jetzt die Frist zur SEPA-Umstellung um ein halbes Jahr verlängert hat, rät Wiechert Firmen und Vereinen dringend, die SEPA-Umstellung zeitnah zu realisieren.
Kurze Anleitung zur Umstellung auf SEPA
1. Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
2. Mit der ID zum Geldinstitut gehen und SEPA-Vereinbarung abschließen.
3. Überprüfen der eigenen Zahlungssoftware und Finanzbuchhaltung auf
SEPA-Fähigkeit.
4. Für jedes Lastschrift-Mandat eine individuelle Mandatsreferenz erstellen
(Bis zu 35 Zeichen, zum Beispiel Vertrags- oder Mitgliedsnummer.
5. Information an Kunden/Mitglieder 14 Tage vor der Umdeutung des
Lastschriftverfahrens auf SEPA.
6. Interne Prozesse an SEPA anpassen.
7. IBAN und BIC auf Geschäftspapieren (Rechnungen, Briefen, Vorlagen)
angeben.
8. SEPA-Mandate müssen bis zu 14 Monaten nach dem letzten Einzug
archiviert werden.
9. SEPA-Lastschriften können nur online eingereicht werden. Von den
Geldinstituten gibt es die entsprechenden Zugänge.
Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.