Corona aktuell in Mülheim
Schutzverordnung geändert
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Die ab 30.10.2020 gültige Coronaschutzverordnung in Mülheim ist zum 10.11.2020 geändert worden.Es handelt sich ausschließlich um kleinere Modifikationen der bestehenden Regelungen:
Kultur:
Der zur Berufsausübung zählenden Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet sind weiterhin zulässig
Sport:
Der zulässige Individualsport begrenzt sich auf Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die entsprechenden Sportanlagen verantwortlichen Personen, haben den Zugang zu den betreffenden Einrichtungen auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken
Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport) dürfen angeboten und
wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts mindestens 2 Meter beträgt.
Die Regelungen in Bezug auf den zulässigen Individualsport beziehen sich ausschließlich auf den Außenbereich. Im Innenbereich sind auch diese nicht zulässig.
Freizeit- und Vergnügungsstätten:
In Wettannahmestellen, Wettbüros ist nun ausschließlich die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten usw. gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist weiterhin unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten
Darüber hinaus ist die für die Stadt Mülheim an der Ruhr die weiterhin gültige Allgemeinverfügung zu beachten:
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen unserer Stadt
Die Regelungen gelten bis 30. November 2020.
"Bitte seien Sie verantwortungsbewusst, halten sich an die Reglungen und beschränken Sie Ihre Kontakte, damit es in der Weihnachtszeit keiner weitreichenden Beschränkungen der persönlichen Kontakte und der wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf", bittet die Stadt Mülheim.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
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