Stadt Mülheim verkündet neue Corona Regeln
Schutzmaßnahmen werden beibehalten
Mit dem Ende der Osterferien passt die Verwaltung ihre Corona- Regelungen für Besucher weiter den landesrechtlichen Basisschutzmaßnahmen an. Folgendes gilt demnach ab dem 25. April in allen städtischen Liegenschaften
Die 3-G-Regel für Besucher entfällt. Für das Betreten städtischer Gebäude ist demnach kein aktueller Testnachweis oder Immunitätsnachweis mehr erforderlich und darf nicht mehr verlangt werden.
Für Besucher gilt weiterhin die Maskenpflicht in allen städtischen Gebäuden oder Fachbereichen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen mit dem Coronavirus. Dies gilt wegen der erhöhten Gefährdung durch viele Ungeimpfte oder mit russischen Impfstoff Geimpfte, Risiko von Tuberkulose, auch für alle Besucher und Bewohnerinnen der Verwaltungsdependancen auf dem Areal der Flüchtlingsunterkunft an der Mintarder Straße und für weitere zukünftig zu öffnende Einheiten gleicher Art.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare