Schutz vor Unwissenheit

Kürzlich stellte die Mülheimer Verbraucherzentrale ihren Jahresbericht für 2014 vor. Im vergangenen Jahr gab es 10.177 Anfragen und Kontakte zur Zentrale.

„Zum ersten Mal, seit ich in Mülheim bin, haben sich die Themen gewandelt“, erklärte die Leiterin Christiane Lersch. „Das Thema Finanzen hat die Telekommunikation vom ersten Platz der häufigsten Verbraucherprobleme verdrängt.“

Grund dafür sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofes. Zum einen entfallen rückwirkend die Entgelte, die Banken über Jahre hinweg für Kreditbearbeitungen erhoben hatten. Somit hat man die Möglichkeit, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern. Das Urteil war im vergangenen Oktober gefallen, die Erstattungsfrist endete für viele Betroffene am Ende des Jahres. Die Kreditinstitute hatten jedoch massenhaft versucht, mit fadenscheinigen Argumenten die Erstattung zu verweigern und die Auszahlung bis zum Fristablauf hinauszuzögern.

„Den Ablauf einer solchen Frist kann man jedoch hemmen, indem man ein Klageverfahren einleitet oder einen Mahnbescheid ausstellt“, so Lersch weiter. Verbraucher, die 2012 Kreditverträge geschlossen haben, können noch bis Ende des Jahres ihr Geld zurückfordern.

Ein weiteres Urteil des BGH betrifft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkreditverträgen. In diesen Fällen können die Kreditnehmer ‚ewig‘ widerrufen. Entschädigungsforderungen, die Banken beim vorzeitigen Kündigen dieser Verträge erheben und meist einige Tausend Euro betragen, können entfallen, wenn die Widerrufsbelehrungen nicht korrekt sind.

Viel Gesprächsbedarf gab es auch wegen Problemen im Bereich der Telekommunikation. Ein schneller Anbieterwechsel funktioniert oft nicht, trotz gesetzlichen Anspruches auf Umstellung innerhalb eines Tages. Häufig wird auch im Laden etwas ganz anderes versprochen, als später im Vertrag steht.

Immer häufiger zum Problem werden Abofallen, bei denen man mit dem Versuch, eine Werbung auf dem Smartphone zu schließen, plötzlich ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Die Hintermänner holen sich das Geld dann oft direkt beim Anbieter. Um der Problematik aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Christiane Lersch beim Anbieter eine Drittanbietersperre einzurichten.
„Das hat jedoch den Nachteil hat, dass auch andere Dienste und ‚gute‘ Drittanbieter davon betroffen sind, wenn man sie nicht namentlicht von der Sperre ausschließt“, ergänzt Lerschs Kollegin Ariane Jessen.

Ganz allgemein empfiehlt es sich, bei Laden-, Haustür- und Telefongeschäften vorsichtig zu sein. Dies gilt besonders für Senioren oder junge Menschen mit Migrationshintergrund und Sprachschwierigkeiten.
Zwar hat man oft ein 14-tägiges Widerrufsrecht, jedoch muss dieses auch ausgeübt werden. Hat man erstmal gezahlt, wird es ohnehin schwer, sein Geld wieder zu bekommen.
„Unterschreiben Sie niemals etwas, was Sie nicht verstehen“, warnt Christiane Lersch eindringlich.

In jedem Fall lohnt sich ein Besuch in der Verbraucherzentrale an der Leinweberstraße 54, deren Fachkräfte für einfache Rechtsberatungen nur 9 Euro nehmen und bei Sozialhilfeempfängern häufig ganz von einem Entgeld absehen. Bei jedem Anwalt zahlt man mehr.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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