Sanierung von Straßen: In 2014 wird mehr gebuddelt
Rund drei Millionen Euro genehmigte der Rat Ende vergangenen Jahres für die Sanierung maroder Straßen. Das reicht in diesem Jahr für die Erneuerung von 18 Straßen oder Teilen davon.
„Da kommt auf die Bürger eine Menge von Baumaßnahmen zu. Und sie werden zu Verkehrseinschränkungen führen.“ Das erklärte Baudezernent Peter Vermeulen bei der Vorstellung des Straßenbauprogramms für 2014 im Technischen Rathaus.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Sanierungssumme um eine Million Euro erhöht. „Das ist nötig, weil inzwischen rund 27 Prozent der Mülheimer Straßen erneuert werden müssten.“ Vier weitere Baumaßnahmen könnten hinzukommen, wenn Landesgelder rechtzeitig fließen.
Die Anwohner von sieben Straßen haben dabei Glück: Sie werden nicht an den Kos-ten nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) oder dem Baugesetzbuch beteiligt. „Ein einfacher neuer Deckenüberzug stellt keine Sanierung der Straße dar. Deswegen bleiben die Anwohner in diesen Fällen von Kosten verschont. Muss jedoch der Straßenuntergrund erneuert werden, weil er nicht mehr den geltenden technischen Anforderungen entspricht, ist eine Beteiligung der Anwohner vorgesehen.“
Bei einer Sanierung sind die Anwohner, je nach Baumaßnahme, zwischen 15 bis 80 Prozent an den Kosten beteiligt. Bei den elf Straßensanierungen liegen die Anteile der anrechenbaren Kosten zwischen 45 bis 55 Prozent. Teuerer wird es, wenn eine Straße komplett neu angelegt wird: Dann können bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Das gilt auch, wenn ein jahrelanges Provisorium in eine echte Straße umgebaut wird. Das ist in Teilen der Straße „An der Rennbahn“ der Fall. „Wir müssen laut Gesetz diese Abgaben erheben“, erläutert Vermeulen.
Manche Anwohner werden an den Kosten beteiligt
Geteilte Freude dürfte bei den Anwohnern herrschen, die nun an der Erneuerung ihrer Straße finanziell beteiligt werden.
Wer den Begriff Straße nur auf die Fahrbahn bezieht, liegt dabei gänzlich falsch. Im Zuge einer Sanierung fasst die Verwaltung immer auch die Bürgersteige mit an. Die Verwaltung stelle dann öffentlich die Gestaltungsvarianten vor, um die Bürger zu beteiligen. „Danach entscheidet die Politik über den Gestaltungsvorschlag“, erläutert Baudezernent Peter Vermeulen das Prozedere.
Bei der Berechnung der Kosten greife die Verwaltung auf die gesetzlichen Grundlagen zurück. Bei der Sanierung komme das Kommunalabgabengesetz (KAG) zum Tragen. Danach können Kommunen Parkflächen, Fahrbahnen und die Bürgersteige nach unterschiedlichen Sätzen berechnen. Die Höhe des jeweiligen Beitrages ist abhängig von der Bedeutung der Straße. Bei dem Bau einer neuen Straße sei das Baugesetzbuch (BauGB) die Grundlage.
„Bei der Berechnung zählen nur die anrechenbaren Kosten. Das sind in der Regel zehn Prozent weniger als die eigentliche Bausumme“, erläutert Vermeulen. „Beschließt die Politik beispielsweise eine hochwertigere Pflasterung der Bürgersteige, werden die anfallenden Mehrkosten den Bürgern nicht in Rechnung gestellt“, betont der Dezernent.
„Eigenleistungen bei der Pflasterung vor der eigenen Haustür sind nicht möglich“, erklärt Klaus-Dieter Kärlisch, Leiter des Tiefbauamtes. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht liege bei der Stadt. Im Zuge der Sanierung würden geteerte Fußwege generell durch Pflaster ersetzt. „In rund 90 Prozent aller Fälle liegen unter den Fußwegen Leitungen. Bei Reparaturen ist es einfacher, die Pflasterung zu entfernen und sie später wieder zu verlegen.“
Auf Nachfrage erklärt Kerlisch, dass die jetzt eingesetzten Mittel zur Sanierung nicht ausreichten. „Um alle Mülheimer Straßen alle 50 Jahre zu sanieren, wären jährlich zehn Millionen Euro nötig.“
Inzwischen achte auch das Rechnungsprüfungsamt auf die Sanierung der Straßen. Die zusätzliche Million helfe, den derzeitigen schlechten Zustand der Straßen abzumildern. „Aber es bleibt eine Art Notprogramm“, erklärt Vermeulen. Er hofft, dass sich der Anteil sanierungsbedürftiger Straßen nicht weiter erhöhe.
Offen ist noch, ob die Bauarbeiten in den Straßen Friedhofstraße mit Heerstraße, der Schürenkamp, die Stolperstraße und dem Entwicklungsgebiet City Nord (Tourainer Ring und Klöttschen) in diesem Jahr beginnen. Die Landesgelder sind noch nicht freigegeben. Teilweise werden die Anwohner auch hier an den Kosten beteiligt.
MASSNAHMEN
Fischenbeck
Sauerbruchstraße
Brückstraße (KAG)
Krupp- und Gneiseaustraße (z.T. KAG)
Adolfstraße (KAG)
Rosenkamp (KAG)
Lohengrinweg (KAG)
Schachtweg (KAG)
Heelweg (KAG)
Duisburger Straße
Oemberg 1. Bauabschnitt
Oemberg 2. Bauabschnitt
Salierstraße 1. Bauabschnitt (KAG)
Salierstraße 2. Bauabschnitt (KAG)
Weidmannsheil
An der Rennbahn (BauGB)
Schneisberg (KAG)
Kolkerhofweg (KAG)
Beiträge:
Kommunalabgabengesetz (KAG), Baugesetzbuch (BauGB)
Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
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