Richtig verhalten beim Kredit-Check

Christiane Lersch rät den Verbrauchern, bei der Kreditaufnahme auf Nummer sicher zu gehen. | Foto: PR-Foto Köhring/SH
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Von RuhrText

Waschmaschine defekt, Auto kaputt: Wer knapp bei Kasse ist, kommt an einem Kredit manchmal nicht vorbei. Banken und Sparkassen sind seit März 2016 dazu verpflichtet, eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Mit der Umsetzung ist die Verbraucherzentrale NRW nicht zufrieden. Es laufe noch nicht rund, so Christiane Lersch, Leiterin der VZ-Beratungsstelle Mülheim an der Leineweberstraße.

Darlehen etwa für ein Auto, eine Einbauküche oder für die Unterhaltungselektronik dürfen nur vergeben werden, wenn der Verbraucher dieses voraussichtlich auch zurückzahlen kann. Bislang stand der Kreditnehmer bei Problemen in erster Linie in der Verantwortung. Seit dem vergangenen Jahr ist dies aber geändert worden. Die Banken und Sparkassen stehen in der Pflicht, eine vernünftige Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. „Wichtig ist dabei, dass dem Antragsteller die Dokumentation der Ergebnisse ausgehändigt wird. Ohne diese Dokumente kann der Verbraucher später nicht beweisen, dass er falsch oder gar nicht beraten worden ist“, sagt Christiane Lersch. Ihr Anliegen sei es, dass der Verbraucher wisse, wie er sich zu verhalten habe, wenn er sich nach einem Kredit erkundige. Lersch: „Versäumt die Bank die Kreditwürdigkeitsprüfung oder patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer zum Beispiel Ermäßigungen beim Zinssatz verlangen, den Kredit vorzeitig und ohne Kosten tilgen.“ Verzugszinsen müsse er in so einem Fall auch nicht zahlen, wenn er die Raten gar nicht mehr begleichen könne.

Eine von der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Umfrage bei Banken und Sparkassen hat ergeben, dass bei der Kreditbewilligung fast ausschließlich der Ist-Zustand überprüft wird. „Verantwortliche Kreditvergabe im Sinne des Gesetzes heißt aber auch, mögliche Veränderungen der Lebensumstände und deren Konsequenzen für Einkommen und Ausgaben während der Darlehenslaufzeit in den Blick zu nehmen“, so Christiane Lersch. Das Erreichen des Rentenalters oder das Auswärtsstudium eines Kindes könnten absehbare Einschnitte zur Folge haben.

Individuelle Prüfung

In der Befragung wurde auch deutlich, dass sich Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Verbraucherkrediten an Menschen mit geringem Einkommen sehr zurückhaltend verhalten. „Diese Gruppe darf bei der Kreditvergabe nicht pauschal ausgeschlossen werden. Eine individuelle Prüfung ist nötig, um entscheiden zu können, dass ein Kredit für dringend notwendige Anschaffungen wie eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank vergeben werden kann. Die Kreditinstitute stehen dabei in der Pflicht auszuloten, ob und wie Ratenhöhe und Laufzeit mit dem vorhandenen Haushaltsbudget gestemmt werden können“, sagt Christiane Lersch.

Bevor der Weg zur Bank oder Sparkasse eingeschlagen wird, ist eine realistische Selbsteinschätzung dringend notwendig. Im Gespräch mit der Bank ist es dann wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Mülheimer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW hat unter www.verbraucherzentrale.nrw/kreditwuerdigkeit noch weitere Tipps und Wissenswertes zum Thema Verbraucherkredit zusammengestellt. In der Beratungsstelle an der Leineweberstraße 54 gibt es zudem eine kostenlose Check-Karte zum Mitnehmen. Und natürlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle dem Verbraucher mit Rat und Tat zur Seite.

Autor:

Marcus Lemke aus Mülheim an der Ruhr

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