Regeln für Osterfeuer beachten
Wer um Ostern herum ein traditionelles Feuer in seinem Garten anzünden möchte, sollte einige Dinge beachten: Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich sind Osterfeuer genehmigungsfrei, doch das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht zulässig. Ebenso gilt ein absolutes Tabu für Landschafts- oder gar Naturschutzgebiete. Außerdem wird empfohlen, die Veranstaltungen bei der Feuerwehr unter Tel. 4 55 37 00 anzumelden. Für die großen, öffentlichen Feuer gilt: Verbrennen Sie bitte nur unbehandeltes Holz, Baum- oder Strauchschnitt. Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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