Regeln für Osterfeuer beachten

Wer um Ostern herum ein traditionelles Feuer in seinem Garten anzünden möchte, sollte einige Dinge beachten: Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten.
Grundsätzlich sind Osterfeuer genehmigungsfrei, doch das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht zulässig. Ebenso gilt ein absolutes Tabu für Landschafts- oder gar Naturschutzgebiete. Außerdem wird empfohlen, die Veranstaltungen bei der Feuerwehr unter Tel. 4 55 37 00 anzumelden. Für die großen, öffentlichen Feuer gilt: Verbrennen Sie bitte nur unbehandeltes Holz, Baum- oder Strauchschnitt. Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.