Polizei warnt vor neuer Masche des Trickbetruges

Foto: Rainer Lückenkemper/pixelio

In den Monaten Juli und August kam es sowohl in Essen, als auch in Mülheim zu versuchten und vollendeten Trickbetrügereien zum Nachteil von Senioren.

Die Begehungsweisen waren in den angezeigten Fällen ähnlich: Zunächst meldete sich telefonisch ein "Verwandter" oder "Freund", der lange nicht zu Besuch gewesen war. Um dies zu ändern schlug der "Verwandte" vor, noch am gleichen Tag mit Kuchen vorbeikommen zu wollen. Im Verlauf des Tages meldete sich der "Verwandte" wieder und erklärte, auf dem Weg zum Kaffeetrinken in einen Verkehrsunfall verwickelt worden zu sein.

Da er den Unfall verursacht habe, bräuchte er nun Bargeld, damit er seinen Führerschein nicht abgeben müsse. In anderen Fällen wurde behauptet, dass er das Geld zum Auslösen des Fahrzeugs bei der Polizei oder zur Begleichung der Reparaturkosten benötigen würde.

Unabhängig von den Anrufen des vermeintlichen "Verwandten" riefen dann im weiteren Verlauf meist auch "Polizeibeamte" an, die den finanziellen Forderungen des Verwandten eine gewisse Seriosität verleihen sollten.

Da der "Verwandte" das Geld nicht selbst abholen konnte, erschien in dessen Auftrag jeweils ein Mann, der als Bote fungieren sollte und nahm das Bargeld an sich. In einigen Fällen holte auch der "Unfallgegner" oder der "Polizeibeamte" das Geld ab.

In einigen Fällen wurde der "Geldbote" als circa 170 cm großer Mann mit dunklen kurzen Haaren und geschwollener Wange beschrieben. Er trug meist ein kariertes Hemd, eine Jeanshose oder eine Lederjacke mit Metallaufsätzen und soll circa 40 Jahre alt gewesen sein. In einem Fall nahm ein ebenfalls circa 40 Jahre alter schlanker Mann mit dünnen blonden Harren und "teigiger" Gesichtfarbe das Geld in Empfang.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auf finanzielle Forderungen in der beschriebenen Art und Weise einzugehen.

Der beschriebene Umstand, dass man durch die sofortige Zahlung von Bargeld bei der Polizei seinen Führerschein behalten darf oder nur unter diesen Umständen sein Fahrzeug nach einem Unfall wieder ausgehändigt bekommt ist Unfug. Die betroffenen Personen werden gebeten, bei solchen Anrufen umgehend die Polizei zu verständigen.

Weitere Hinweise zu der beschriebenen Vorgehensweise nimmt die Polizei Essen und Mülheim an der Ruhr (KK 31) unter der Rufnummer 0201-829-0 entgegen.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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