Corona und private Feiern
Neue Schutzverordnung wird zum 1. Oktober kommen

Wie die Landesregierung bereits letzte Woche angekündigt hat, müssen künftig „private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum“ – also etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstags- und Abschlussfeiern – ab einer Teilnehmerzahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. „Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden und eine Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste vorab eingereicht werden“, erklärte ein Sprecher. Dadurch werde es den Ämtern ermöglicht, nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten würden. Außerdem gelte weiterhin, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmer begrenzt seien.Dabei zählen Baby und Kinder jeglichen Alters mit.
Feiern im privaten Raum (Garten oder Wohnung) müssen nicht angezeigt werden.

Die angekündigte Änderung soll in die neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober aufgenommen werden.

Da bereits jetzt zahlreiche Anfragen die Stadt erreichen, können die Feiern schon vorab beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Die Anzeige ist zu richten an gewerbe@muelheim-ruhr.de.
Folgende Angaben sind erforderlich:
>> Wer feiert? Persönliche Daten des/der Gastgeber
>> Was wird gefeiert? Benennung des herausragenden Anlasses
>> Wo wird gefeiert? Benennung des Veranstaltungsortes
>> Wer ist eingeladen? Vollständige Gästeliste (Name, Adresse, Telefonnummer)

Sollte die Gästeliste noch nicht alle Daten (fehlende Adresse) enthalten, so ist diese spätestens am Tag der Veranstaltung zu ergänzen und am Veranstaltungsort vorzuhalten.
Ist die Feier in einer Gaststätte oder einem anderen Veranstaltungsbetriebt, dann ist außerhalb des reservierten Raumes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Die neue Coronaschutzverordnung wird für den 30. September erwartet. Sollten dann noch weitere Regularien für private Feiern festgelegt werden, so wird das Ordnungsamt auf die Personen, die bereits die Feiern angezeigt haben, zukommen.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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