Masern-Impfpflicht tritt im März in Kraft
Mülheimer Schulen fühlen sich nicht alle ausreichend unterstützt

Zum 1. März tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass eine Impfpflicht an allen Schulen und Kitas vorschreibt. | Foto: Alois Müller
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  • Zum 1. März tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass eine Impfpflicht an allen Schulen und Kitas vorschreibt.
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Masern sind nach wie vor nicht ausgestorben und können für Kinder extrem gefährlich werden. Daher tritt ab dem 1. März eine Impfpflicht an allen Schulen und Kitas in Kraft. Doch was passiert, wenn das eigene Kind am Montag nicht geimpft ist? Es sind schließlich nur noch wenige Tage Zeit. Wir hörten uns bei einigen Mülheimer Grundschulen und Kitas um und fragten auch bei der Stadt und beim Gesundheitsamt nach. Einige Schulen beklagen fehlende Informationen.

"Es wird eine Übergangszeit geben, in der sich die Kinder impfen lassen können", beruhigt  Mülheims Stadtsprecher Volker Wiebels verunsicherte Eltern. Diese Übergangszeit läuft bis zum 31. Juli 2021. "Erst dann müssen wir als Schule eine Liste erstellen, in der alle Kinder ohne Impfung aufgelistet sind. Diese müssen wir anschließend zum Gesundheitsamt schicken", erklärt Matthias Gerz, stellvertretender Schulleiter der Brüder-Grimm-Grundschule in Styrum. Von betroffenen Kindern werden die Eltern dann ins Gesundheitsamt gebeten.

Geldbuße von bis zu 2.500 Euro möglich

"In einem Gespräch werden wir die Eltern dann auf Risiken hinweisen und ihnen auch deutlich machen, dass ihr Kind, wenn Fälle auftreten, auch vom Unterricht ausgeschlossen werden kann", appelliert der Mülheimer Amtsarzt Thomas Hecker. Wenn das nichts bewirkt, müssen sich die Eltern auf eine empfindliche Geldbuße von bis 2.500 Euro einstellen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Das soll aber nur der letzte Schritt sein. "Wir wollen keine Geldbußen verhängen, sondern die Menschen motivieren, sich impfen zu lassen", so Hecker. Zeit dafür haben schon angemeldete Schüler aber noch über ein Jahr. 

Übergangszeit gilt nicht für Neuanmeldungen

Anders sieht es dagegen bei Neuanmeldungen oder Neueinstellungen aus. "Bei uns kommt es aktuell im Fall einer Vertretungslehrerin, die wir neu einstellen, zum Tragen. Sie muss den Impfnachweis sofort erbringen", sagt Gerz. Das Gleiche gilt auch für I-Dözchen, die im kommenden Sommer in die Schule kommen. Einen hohen Arbeitsaufwand befürchtet der Lehrer dadurch aber nicht. "Wir sind von der Bezirksregierung per Mail über die Schritte informiert worden und fühlen uns handlungsfähig."

Kritik an mangelnden Informationen

Das sehen aber offenbar nicht alle Mülheimer Schulen so. "Es fehlen einfach Anweisungen", beklagt etwa Renate Heuser, Schulleiterin der Hölterschule. Auch Nadine Knappertsbusch, Rektorin der Martin-von-Tours-Schule, erklärt, "keine Informationen" bekommen zu haben.
Den Ärger kann Amtsarzt Thomas Hecker nachvollziehen. Er räumt ein: "Es wurde sehr wenig gesprochen. Wir waren leider der Annahme, dass noch Informationen vom Land kommen. Dass diese nicht kommen, haben wir auch jetzt erst erfahren." Die über 400 Schüler an ihrer Schule zu kontrollieren hält Heuser für "schwierig". "Wir wissen noch nicht, wie wir reagieren, wenn es Impfverweigerer gibt, die möglicherweise gute Gründe dafür haben." Wie das gehandhabt wird, wird die Zeit zeigen. "Ob es Probleme mit Impfverweigerern geben wird, ist bislang nicht absehbar", so Hecker.

501 Menschen 2019 an Masern erkrankt

Doch wenn man die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) betrachtet, sind die guten Gründe der Impfverweigerer deutlich in der Unterzahl. 501 Menschen waren nach Angaben des RKI im Zeitraum von Januar bis November 2019 in Deutschland mit der hoch ansteckenden, fieberhaften Virus-Erkrankung infiziert. Die meisten Erkrankungen werden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei Kindern im Alter von unter fünf Jahren diagnostiziert. Und gerade diese Altersgruppe ist besonders gefährdet. Hauptgrund ist eine zu niedrige Impf-Rate.
"Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder", erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). 

Mülheimer Kita sieht Einführung der Impfpflicht entspannt entgegen

Daher gilt die Impfpflicht auch für die Kitas. In der Kita Villa Stöpfel in Mülheim-Holthausen wurde aber schon seit langem darauf geachtet, dass die Sprösslinge geimpft sind. "Bis vor zwei Jahren wurden die Impfausweise ja sowieso vom Gesundheitsamt kontrolliert. Danach reichte die Impfempfehlung aus, wodurch das Thema bei uns aber immer präsent blieb", sagt Kita-Leiterin Silke Baumert. Nach ihren Angaben sind bereits alle Kinder und Mitarbeiter geimpft worden. "Daher sehen wir dem Montag ganz entspannt entgegen", sagt Baumert abschließend.

Masern - ein hoch ansteckender Virus

  • Masern sind eine hoch ansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und manchmal sogar zu schweren Komplikationen, wie Durchfall, Mittelohrentzündungen, oder Lungenentzündung führen kann.
  • Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der ersten Symptome (Inkubationszeit) beträgt acht bis 14 Tage. Die Ansteckungszeit beginnt drei bis fünf Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome und hält bis vier Tage nach dem ersten Auftreten der Symptome an.
  • Aktuell liegt die Impf-Rate in Deutschland bei weniger als 95 Prozent. Läge sie höher, wäre die Krankheit laut Experten im Griff.
Zum 1. März tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass eine Impfpflicht an allen Schulen und Kitas vorschreibt. | Foto: Alois Müller
Die Masern-Viren unter dem Mikroskop. | Foto: Robert-Koch Institut
Autor:

Christian Schaffeld aus Oberhausen

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