MüGa: Glasflaschen müssen draußen bleiben

Mitarbeiter vom Ordnungsamt laufen regelmäßig in der MüGa Streife. | Foto: PR-Foto Köhring/JA
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Hunde waren in der MüGa schon immer verboten. Dieses Verbot basiert auf dem Ursprung der Landesgartenschau. Und auch Glasflaschen müssen in Zukunft draußen bleiben. Das besagt die bereits im Juli 2012 geänderte Anlagensatzung.

Gern wird das grüne Herzstück der Stadt am Fluss genutzt - von allen Generationen. Leider nimmt nicht jeder seinen Müll mit, bevor er sich auf den Weg nach Hause macht. Vor allem die Glasflaschen bereiten den Verantwortlichen Sorge. Nackte Füße auf der Wiese? Unbesorgtes Spielen im Sand? Fehlanzeige! Doch damit soll jetzt Schluss sein.

Verbot trat im Juli 2012 in Kraft

Bereits im Juli vergangenen Jahres ist das Glasverbot in der MüGa in Kraft getreten. Jetzt möchte das vor rund drei Jahren gegründete Netzwerk aus Polizei, Mülheimer Stadtmarketing & Tourismus GmbH und verschiedenen Ämtern der Stadt noch einmal auf die Änderung der Anlagensatzung hinweisen. Diese gilt für alle Grünanlagen der Stadt Mülheim.

Dass MüGa sowie Ruhranlagen die am meisten besuchten Parkanlagen in der Stadt am Fluss sind, sei ja auch ein Ziel gewesen, bestätigt Wolfgang Persy vom Amt für Umweltschutz. Dass der Pflegeaufwand und somit die Kosten immer weiter steigen, dagegen weniger. Bis zu drei Stunden wären zwei Mitarbeiter der Stadt täglich damit beschäftigt gewesen, die leeren Glasflaschen einzusammeln und aus dem Sand auszubuddeln - teilweise erfolglos, weiß Peter Schuhmacher vom Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen. Doch damit ist jetzt Schluss. Einzig PET-Flaschen sind in dem eingezäunten MüGa-Gelände noch erlaubt.

Verstöße gegen Glasflaschen- und Hundeverbot werden geahndet

Wer gegen das Verbot verstößt - fünf Fälle hat es in 2012 gegeben -, muss mit einem Bußgeld von 10 bis 35 Euro rechnen. „Dank der rechtlichen Grundlage können wir wirklich tätig werden“, freut sich Kerstin Kunadt vom städtischen Ordnungsamt über die Klarheit. Einem Verbot in den gesamten Ruhranlagen steht sie skeptisch gegenüber: „Es wäre schwer durchzusetzen und zu überwachen.“ Verbote brächten allerdings nur etwas, wenn auch konsequent dagegen vorgegangen würde.
Auch bei Veranstaltungen muss das Glasverbot berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, die unter strengen Auflagen erteilt wird.

Gleichzeitig hat die MST im vergangenen Jahr einen Wachdienst beauftragt, der nicht nur das Holzhäuschen auf dem MüGa-Gelände besetzt und Ansprechpartner für Besucher ist, sondern auch nachts auf Streife geht. Die Kosten: im fünfstelligen Bereich. Die Ausgabe war nötig geworden, nachdem es mehrfach zu Vandalismus gekommen war.
Die Gesamtkosten für die Kontrollen lassen sich dagegen nur schwer beziffern. „Es ist schwer, sie auf die einzelnen Positionen runterzubrechen“, so MST-Chefredakteurin Heike Blaeser-Metzger, die vom Büro im Schloß Broich aus selbst gern einen Blick auf das Gelände wirft. Bei Auffälligkeiten informiert sie umgehend Ordnungsamt oder Polizei. „Die Zusammenarbeit im Netzwerk klappt sehr gut“, sind sich alle Mitglieder einig.

Eine „Gebrauchsanweisung“ für den MüGa-Park mit weiteren Infos liegt unter anderem in der Touristinfo der MST im Medienhaus am Synagogenplatz aus.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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