Betreuungsmöglichkeiten für Eltern in krisen-relevanten Berufen
KiTas bleiben geschlossen

So leer wie hier an der Velauer straße sind alle Kindertagesstätten im Land zur Zeit wegen des Coronavirus.  | Foto: PR-Foto Köhring
  • So leer wie hier an der Velauer straße sind alle Kindertagesstätten im Land zur Zeit wegen des Coronavirus.
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Die Stadt Mülheim und die kirchlichen Träger setzen den Erlass des Landes NRW zur sofortigen Schließung aller Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ um. Es herrscht ein Betretungsverbot. Ausnahmen gibt es für Angehörige krisenrelevanter Berufsgruppen.

Seit Montag, und mindestens bis zum Ende der Osterferien am 19. April, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den Einrichtungen. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen sichergestellt ist. Dazu zählen Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu sind insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen beziehungsweise seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Außerdem sollen sie sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar unter www.rki.de) beziehungsweise 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen. Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

Um die Betreuung sicherzustellen öffnen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, 16. März, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung. Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden. 

Formular für städtische KiTas bald auf der Homepage der Stadt

Bis Mittwoch, 18. März, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, sollen die Eltern, ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird gesondert öffentlich informiert.

Die Bevölkerung wird gebeten, regelmäßig auf die Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) zu schauen.

Antragsformular für evangelische KiTas
Für alle Eltern, deren Kinder KiTas der Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr besuchen, hat die KiTa-Fachberatung ein Formular bereit gestellt, dass vom Arbeitgeber auszufüllen ist, wenn eine Kinderbetreuung im Ausnahmefall benötigt wird. Es ist auf der Webseite des Kirchenkreises An der ruhr unter https://www.kirche-muelheim.de/service/corona-8429.php abzurufen.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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