Keine gesonderten Steuerbescheide

Der „Fachbereich Finanzen“ der Stadtverwaltung setzt die Veranlagungen in Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Wettbürosteuer aufgrund des Ratsbeschlusses nur noch mit sogenannten Dauerbescheiden fest. Diese behalten nach ihrer erstmaligen Bekanntgabe bis zu einer steuerrelevanten Änderung ihre Gültigkeit. Ein genereller Versand von Jahressteuerbescheiden jeweils im Januar erfolgt nicht mehr.
Der „Fachbereich Finanzen“ weist daher zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren vorsorglich auf die rechtzeitige Überweisung von Steuerforderungen hin, sofern keine Daueraufträge bestehen oder Einzugsermächtigungen erteilt wurden.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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