Jetzt werden auch Rechtsabbieger in Heißen geblitzt

Foto: PR-Fotografie Köhring

Seit dem 15. Juli müssen die Autofahrer an der Kreuzung Velauer Straße/Auffahrt A40 in Heißen aufmerksamer sein als vorher. Seit diesem Monat ist dort an der Ampel eine feste Blitzanlage installiert, die jedes Überfahren der Roten Ampel auf die A40 aktenkundig macht. Seit Anfang Oktober werden nun auch Rechtsabbieger geblitzt, die über Rot fahren.

Die Zahl der Rotlicht-Sünder bleibt weiterhin sehr hoch. Während in den ersten Wochen 600 Bußgeldbescheide von der Stadt verschickt wurden, gab es im Oktober immer noch 350 ertappte Rotlicht-Sünder, vom 1. bis zum 20. Oktober immer noch 170.

Unfall-Schwerpunkt

„Das zeigt, dass die Entscheidung, hier eine Blitz-Anlage aufzubauen, richtig war“, betont Stadtsprecher Volker Wiebels. Schließlich sei die Kreuzung ein auffälliger Unfallschwerpunkt gewesen. Insgesamt fünf schwere Unfälle habe es hier gegeben. „Jeder Rotlicht-Verstoß ist einer zuviel“.

Wer über Rot fährt, wird in der Regel zweimal geblitzt: Das eine Mal beim Überfahren der Haltelinie, das zweite Mal hinter der Kreuzung, wenn man eine weitere Induktionsschleife passiert. Die wurde nun auch auf der Rechtsabbieger-Spur angebracht.

„Erst, wenn wir anhand von beiden Fotos feststellen können, dass ein Verstoß vorliegt, eröffnen wir das Verfahren“, erklärt Wiebels. Es wäre für das Amt auch erkennbar, wenn jemand wegen eines Rückstaus geblitzt wird, was wegen des Rechtsabbiegers sicher öfters passiert.

Rotlicht überfahren wird teuer - 1000 eingeleitete Bußgeldverfahren

„Von den 350 verwertbaren Vorgängen im September sind fast die Hälfte, insgesamt 146 Autos, über die Ampel gefahren, nachdem sie länger als eine Sekunde Rot war“, weiß der Stadtsprecher. Das wird teuer: Die Autofahrer werden mit 200 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg bestraft. Die meisten Rotlicht-Sünder scheinen sich ihrer Schuld bewusst zu sein. So verweist Wiebels darauf, dass bei 1000 eingeleiteten Bußgeldverfahren nur 53 Autofahrer Einspruch erhoben haben.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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