Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsamtes liefen trotz Schließungen weiter
Informationsketten funktionieren oft nicht schnell genug

Foto: pixabay/ bearbeitet von Nina Sikora

Aufregung gab es am Dienstag unter einigen arbeitssuchenden Mülheimern, die in Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit stecken, die von der PIA durchgeführt werden. Obwohl bundesweit alle Schulen, Universitäten und privaten Bildungseinrichtungen per Erlass geschlossen wurden, saßen im vierten OG des Forum Mülheim 20 Arbeitssuchende in einem PIA-Kurs beisammen.

Von Andrea Rosenthal

Nachdem er von der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Antwort auf seine Anfrage erhielt, wandte sich ein 34-jähriger Mülheimer Familienvater hilfesuchend an die Mülheimer Woche. "Wie kann es sein, dass wir als Personen an solchen Maßnahmen weiter teilnehmen müssen und teilweise mit 20 Leuten in kleinen Räumen sitzen, während die Arbeitsagenturen selbst ihre Stellen schließen um Ansteckungen zu vermeiden?" 

Selbstverständlich sei es ihm als Arbeitssuchenden klar, dass er verpflichtet sei, sich fortzubilden, aber in Corona-Zeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr könne man diese Kurse doch aussetzen. Auf Anfrage der Mülheimer Woche zeigte man sich bei der Pressestelle Ruhr West der BA überrascht. Katja Hübner, Pressesprecherin der Pressestelle Ruhr West, hakte nach und befand:

"Dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15. März können Sie unter Punkt 3 entnehmen, dass alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17. März eingestellt werden. Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit hat dazu auch gestern Mittag die Bildungsträger mit beigefügtem Erlass informiert.

Maßnahmen werden eingestellt

Eventuell hat der Träger selbst diese Information noch nicht wahrgenommen und hat deswegen auch die Maßnahmeteilnehmer nicht informiert. Selbstverständlich müssen die Teilnehmer nun nicht mehr zum Träger gehen, denn die Maßnahmen werden mit dem Erlass bis auf Weiteres eingestellt. Aktuell gibt es noch keine Regelungen zu einer Weiterführung als Online-Angebot.

Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet aktuell mit Hochdruck zunächst daran, für die Menschen erreichbar zu sein und die Leistungserbringung weiterhin sicher zu stellen."  

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens bei der BA kann es zu Überlastungen der Telefonnetze kommen. Deshalb soll man die Anrufe auf Notfälle beschränken. Die Botschaft der Arbeitsberater lautet:
>> Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
>> Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.

Mehr zur Corona-Krise lesen Sie hier.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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