Bescheinigung mit Tipps für die richtige Anwendung
Hilfe bei der Steuererklärung für Rentner

Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Dabei gibt es Hilfestellung von der Rentenversicherung. | Foto: dab
  • Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Dabei gibt es Hilfestellung von der Rentenversicherung.
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Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Deshalb stellen viele von ihnen schon jetzt ihre Unterlagen für die Steuererklärung zusammen, wenn auch der Stichtage dafür erst der 31. Mai ist.

Rentnern hilft die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit der Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr bescheinigt. Besonderer
Service: Für jeden Betrag ist angegeben, wo genau er in der Steuererklärung eingetragen werden muss.

Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert zugeschickt.
Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit ihrer Versicherungsnummer unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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