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Immobilien Verkehrssicherungspflicht
Herbstlaub und Dunkelheit: Jetzt aktiv werden

Für Immobilieneigentümer stehen jetzt wieder die typischen Arbeiten im Herbst auf dem Plan: Laub aus Dachrinnen und Fallrohren entfernen, Wege fegen und Lichtanlagen überprüfen.
Wenn Laub Dachrinnen und Fallrohre verstopft, kann Regen- oder Schmelzwasser unkontrolliert außen am Gebäude herunterlaufen und Feuchtigkeitsschäden verursachen. Wer als Hauseigentümer nicht selbst auf die Leiter steigen will, beauftragt ein örtliches Dienstleistungsunternehmen.

Die Kosten können als haushaltsnahe Handwerkerleistung
steuermindernd geltend gemacht werden. Die Vermeidung
von Schäden ist nicht nur im Interesse des Hauseigentümers,
sondern betrifft auch das Mietverhältnis. Die Kosten für die Reinigung von Dachrinnen können auf den Mieter umgelegt werden, sofern sie im Mietvertrag bei den umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt werden und diese regelmäßig anfallen.
Wenn die Bäume ihr Laub abwerfen und viel genutzte oder abschüssige Wege dadurch rutschig werden, müssen Eigentümer für Sicherheit sorgen. Diese Aufgabe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht können Vermieter auf Mieter übertragen.
Ähnliches gilt im Herbst auch für die Außenbeleuchtung. Der Hauseigentümer muss dafür Sorge tragen, dass Besucher, Lieferanten, Mieter oder Postboten nicht zu Schaden kommen. Wege und besonders Stufen sollten gut ausgeleuchtet sein, damit niemand stolpert. Das gilt auch für die Wege zu Mülltonnen, zur Garage oder zum Hintereingang eines Gebäudes.
Licht ist auch ein vielseitiges Gestaltungsmittel und kann Haus und Garten besonders in Szene setzen. Eine gezielte Fassaden-beleuchtung, die Beleuchtung eines außergewöhnlichen Details am Haus oder im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern erhöht auch die Sicherheit in Bezug auf ungebetene Gäste. Noch mehr Schutz gegen Einbruch bieten effektive Scheinwerfer in dunklen Ecken des Grundstückes, die sich über Bewegungsmelder ein- und ausgeschalten lassen. Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass das Licht die Nachbarn nicht stört.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Wellhöner Immobilienmanagement
Ihr Immobiliendienstleister aus der Region - für die Region

Autor:

Wellhöner Immobilienmanagement aus Mülheim an der Ruhr

Leineweberstr. 4, 45468 Mülheim an der Ruhr
+49 208 77899390
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