Standesamtliche Trauungen in Mülheim
Geänderte Regeln - Anzahl der Gäste erhöht

Die geltenden Regeln für standesamtliche Trauungen haben sich wegen der neuen Coronaschutzverordnung geändert. | Foto: pixabay
  • Die geltenden Regeln für standesamtliche Trauungen haben sich wegen der neuen Coronaschutzverordnung geändert.
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Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung haben sich die geltenden Regeln für standesamtliche Trauungen geändert. Ab morgen dürfen in den Trauzimmern wieder folgende Personenkreise an den Eheschließungen teilnehmen:

  • 20 Gäste im Trausaal (Rathaus)
  • 30 Gäste im Aquarius
  • 30 Gäste im Wappenzimmer / Schloß Broich
  • 40 Gäste im Schloß Styrum
  • 50 Gäste im Rittersaal / Schloß Broich
  • 75 Gäste auf der Weißen Flotte
  • Jeweils zuzüglich Hochzeitspaar, Trauzeugen und einem Fotografen.
  • Weiterhin werden Kinder ab 3 Jahren bei der Ermittlung der Gästezahl berücksichtigt.

Die Maskenpflicht entfällt während der Trauung für den/die Standesbeamten und das Hochzeitspaar. Für die Gäste besteht während der gesamten Dauer der Trauung Maskenpflicht. Weiterhin gilt die Pflicht zur Händedesinfektion und 3G für alle. 
Da die nachweisbaren Testungen an den Schulen abgeschafft wurden, müssen nun auch Kinder ab dem Schuleintritt einen dokumentierten Testnachweis vorweisen.
Zur Überprüfung der Statusnachweise und der Personenzahl ist zu den Eheschließungen weiterhin die Anwesenheitsliste des Standesamtes vorausgefüllt mitzubringen. Diese ist online über die Homepage der Stadtverwaltung/Standesamt abrufbar.

Autor:

Ingrid Lücke aus Recklinghausen

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