Stadt vergibt zusätzliche Termine
Führerschein-Umtausch

Bis Donnerstag, 19. Januar, können die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch ihren Papierführerschein bei der Stadt umtauschen.
 Foto: Steffen L. auf Pixabay
  • Bis Donnerstag, 19. Januar, können die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch ihren Papierführerschein bei der Stadt umtauschen.
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Am Donnerstag, 19. Januar, läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ab, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Kartenführerscheine sind von dieser Frist nicht betroffen.

Die Beantragung kann nur persönlich, nach vorheriger Terminbuchung, in der Führerscheinstelle erfolgen. Der neue Führerschein wird durch die Bundesdruckerei mittels Einschreiben zugeschickt, so dass nur eine Vorsprache in der Führerscheinstelle erforderlich ist.

Termine der Stadt

Die Führerscheinstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr wird, um dem erwartet hohen Aufkommen zu begegnen, daher mittwochs für den Führerscheinumtausch zusätzliche Termine anbieten. Diese können jeweils freitags ab 12.30 Uhr für den kommenden Mittwoch gebucht werden.

Alle anderen Jahrgänge, geboren vor 1953 und nach 1964, die noch Zeit für den Umtausch haben, sollten abwarten.

Ein Termin bei der Führerscheinstelle kann unter www.terminvergabe.muelheim-ruhr.de gebucht werden. Unter diesem Link werden zudem Bürgeramts-Termine jeden Morgen ab 8 Uhr tagesaktuell freigeschaltet.

Benötigte Unterlagen

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
• Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
• Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
• Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)

Gebühren

• 30,40 Euro, inkl. 5,10 Direktversand der Bundesdruckerei
Auf Wunsch zuzüglich:
• 29,80 Euro Expresslieferung bei persönlicher Abholung (Direktversand entfällt)

Weitere Fragen

Weitere Fragen werden über führerscheinstelle@muelheim-ruhr.de beantwortet. Dazu muss in der E-Mail Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer angegeben werden. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah.

Hinweis: Sollte ein Umtausch nicht bis zum 19. Januar erfolgt sein, so erlischt damit nicht die Fahrerlaubnis. Lediglich das ausgestellte Dokument verliert seine Gültigkeit.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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