Riesen Wirbel
Falschmeldungen ums Kindergeld kursieren im Netz
In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Das ist allerdings nicht der Fall.
Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.
Der Kinderzuschlag kann so, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.
Antragstellung online prüfen
Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Eltern einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen hier herausfinden. Dort kann der Zuschlag oft auch online beantragt werden.
Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es hier.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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