Die Verkehrswacht Mülheim rät zu einer Weste pro Insasse
Warnwesten im Auto sind ab dem 1. Juli 2014 Pflicht –
Warnwesten kostenlos bei DEKRA
28. Juni 2014
Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem PKW eine Warnweste mitgeführt werden. Während man bei der Farbe noch zwischen gelb, rot oder orange wählen darf, ist die DIN-Norm vorgeschrieben: Die Westen müssen DIN EN 471:2003 + A1:2007 oder EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle Pkw, Lkw und Busse; bisher mussten die Westen nur in Dienstfahrzeugen mitgeführt werden.
„Mit der Warnwestenpflicht für PKW wird die Sicherheit von Autofahrern bei einem Unfall oder einer Panne verbessert. Besonders nachts oder bei Dämmerung erhöht sich die Sichtbarkeit von Personen durch das Tragen einer Warnweste deutlich. Oft entscheidet es sich in Sekundenbruchteilen, ob Personen auf der Fahrbahn von den Fahrern herannahender Fahrzeuge rechtzeitig wahrgenommen werden oder nicht. Nur wenn jemand rechtzeitig gesehen wird, kann durch eine Bremsung oder ein Ausweichmanöver ein Zusammenstoß vermieden werden“, so Prof. Dr. Gunter Zimmermeyer, stv. Vorstand der Verkehrswacht Mülheim.
Um die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen zu garantieren, rät die Verkehrswacht Mülheim dazu, immer genügend Westen an Bord zu haben. „Es gibt Situationen, in denen es besser ist, wenn alle Insassen das Fahrzeug verlassen“, erläutert Carsten Kuhlmann, Vorstand Kommunikation. „Daher ist es auch notwendig, genügend Warnwesten dabei zu haben. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen und eine Warnweste kostet nur wenig, bzw. ist bei unserem Partner DEKRA kostenlos zu erhalten (solange der Vorrat reicht).“
Wer in den bevorstehenden Sommerferien mit dem Auto im Ausland Urlaub machen möchte, sollte in jedem Fall ausreichend Westen an Bord haben. So muss in vielen europäischen Nachbarländern jede Person, die den PKW außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einen Unfall verlässt, eine Weste tragen.
In einigen Ländern ist die Warnweste auch für Motorradfahrer vorgeschrieben. Vor Fahrtantritt sollte man sich über die Regelung im jeweiligen Land informieren.
Die NRW-Verkehrswachten hatten das Mitführen von Warnwesten in PKW 2006 auf der Hauptversammlung der Landesverkehrswacht NRW als verkehrspolitische Forderung erhoben. Die Verkehrsminister der Länder einigten sich auf ihrer Konferenz im April 2013 auf eine Warnwesten-Pflicht. Umgesetzt wurde sie durch die 48. Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch das Bundesverkehrsministeriums im August 2013.
Bildunterschrift:
Fotos: DEKRA, www.dekra.de
Autor:Carsten Kuhlmann aus Mülheim an der Ruhr |
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