Brandschutz/ Behördenwillkür
Das Gleiche ist nicht Dasselbe..

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Vor erst wenigen Monaten wurden uns als Eigentümergemeinschaft vom Bauordnungsamt einige Auflagen aufgetragen, die wir zu erfüllen hatten. 
Obwohl das Haus im Jahre 2000 umfangreich saniert wurde (neue Laubengangtüren, neue Anstriche, Modernisierungen der Fenster, später auch des Daches (Dämmung nach DIN Verordnung) etc, bemängelte das Bauordnungsamt im Jahre 2022 die fehlenden Brandschutztüren der Laubengänge und die Verkleidung der Haussicherungskästen im Objekt. Zudem wurden die Eigentümer der Stellplätze im Hof enteignet, denn die durften in der Feuerwehrbewegungsfläche plötzlich nicht mehr parken.
Gegenstände im Treppenhaus und auf den Laubengängen sollten entfernt werden, um Fluchtwege im Brandfall nicht zu versperren.

Diese Arbeiten wurden bis Ende 2023 ausgeführt, einige Pflanzen durften in dem großzügig geschnittenen Treppenhaus verbleiben.

Eine Dame, die ständig etwas am Haus und an den Eigentümern zu bemängeln hatte, bestellte erneut das Bauordnungsamt, weil sie bei den noch vorhandenen Pflanzen im Treppenhaus eine Brandgefahr sah und Sorge hatte, dass sie im Notfall nicht aus ihrer Wohnung durch das Treppenhaus hinausgetragen werden könnte.
Wieder war das Bauordnugsamt im Haus und sah sich alles an. Der Beamte hatte bezüglich der Pflanzen keine Bedenken. Die seien keine Brandlast und stehen auch nicht im Wege, so seine Aussage. 
Somit konnten die Pflanzen wieder offiziell stehen bleiben, bis zu dem Tag, als die o.g. Dame gegen den Beamten des Bauordnungsamtes eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister einreichte.
Nach langen Debatten und Verhandlungen wurde die Eigentümergemeinschaft angewiesen, alle Pflanzen zu entfernen. Man hatte keine Lust auf ständige Briefe und Debatten, so die Begründung am Telefon.

So haben dann alle Eigentümer ihre Pflanzen entfernt.

Bei einer Begehung des Rathauses Mülheim an der Ruhr stellte ich fest, dass dort selbst vor Fenstern, die als Fluchtwege von der Feuerwehr gekennzeichnet sind, Pflanzen stehen. Auch sind Brandlasten ( Garderoben, Holzstühle etc) in den Gängen abgestellt.

An dieser Stelle möchte ich die Willkür der Behörden öffentlich machen und auf das Fehlverhalten aufmerksam machen.
So ist es bei uns im Hause durch eine Querulantin soweit gekommen, dass die Behörden sich mit der Entfernung von Zimmerpflanzen im privaten Wohneigentum/ Gemeinschaftseigentum beschäftigen, während sie selbst die Bestimmungen missachten.

 
Im Beitrag die ersten beiden Fotos von unserem Treppenhaus, vor der Entfernung unserer Pflanzen.
Die nachfolgenden Fotos im Beitrag zeigen die Pflanzen und die Brandlast im Rathaus Mülheim an der Ruhr. 

Auch die Parkplätze, die von den enteigneten Eigentümern stammen, dürfen übrigens anderweitig als Parkplatz genutzt werden. Denn das, so ergaben kürzlich einige Telefonate mit den Behörden (Polizei, Ordungsamt und Feuerwehr) wird nicht kontrolliert und kann auch nicht angezeigt werden, da es sich bei der Feuerwehrbewegungsfläche um privates Eigentum handelt.

Maßnahmen verhängen geht also, Kontrollen nicht.
Was soll man davon halten? Für mich ist das der blanke Irrsinn und Willkür.

Autor:

Sandra Wenzel aus Mülheim an der Ruhr

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