Böllern ohne Reue - Wer zahlt bei Schäden?

Falls das Feuerwerk verrückt spielt oder das Tischfeuerwerk und die Konfettischlacht zu Schäden führen, kann die Stimmung schnell kippen.

Jedes Jahr ereignen sich in der Silvesternacht zahlreiche Unfälle und Wohnungsbrände mit zahlreichen Feuerwehreinsätzen. Der Grund: Viele gehen mit Feuerwerk leichtsinnig um und verursachen Schäden, die teuer werden können – wie etwa ein fehlgeleiteter Böller, der in einer Wohnung oder auf einem Auto landet.
„Gut beraten ist, wer über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Dazu zählen private Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die DVAG erklärt, warum die drei Policen so wichtig sind und welche Vorfälle damit abgedeckt werden.

Private Haftpflicht-
versicherung

Wenn ein Gast auf einer Silvesterparty im Wohngebäude einen Knaller anzündet und aus Versehen einen Schaden anrichtet, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf – sogar für Fälle, bei denen andere Personen verletzt werden. „Wer für solche Situationen keine Police abgeschlossen hat, muss die Kosten selbst tragen“, so die Vermögensberater der DVAG.
Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nur, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wird. Die Versicherer prüfen genau, inwieweit der Schaden selbst verschuldet oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadensersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen. Eltern mit minderjährigen Kindern müssenbesonders aufpassen: Wenn sie ihre Kinder mit Böllern unbeaufsichtigt lassen, verletzensie ihre Aufsichtspflicht. Damit verhalten sie sich grob fahrlässig.

Hausratversicherung

Verursacht eine gezündete Rakete einen Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Vorhänge und Teppiche oder auch Kleidung zerstören, tritt die Hausratversicherung ein.

Wohngebäude-
versicherung

Beschädigt eine abgefeuerte Silvesterrakete direkt Teile eines Hauses, zahlt die Wohngebäudeversicherung. „Aufgepasst – die Versicherung entschädigt nur die Fälle, bei denen der Versicherte den Schaden nicht selbst verur-sacht und der Verantwortliche unerkannt bleibt“, so die Vermögensberater der DVAG.

Kfz-Kaskoversicherung

Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, greift die Kaskopolice. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden wie Kratzer im Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Das Gute dabei ist: Es kommt nicht zu einer Rabattrückstufung, obwohl die Versicherung den Schaden reguliert. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält darüber hinaus Schadensersatz, wenn das eigene Auto am Silvesterabend mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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