Neue Verordnung tritt Samstag in Kraft
Bis zu zehn Menschen können sich treffen

Foto: Regina Tempel

Ab Samstag hat die NRW-Landesregierung das Kontaktverbot weiter gelockert, das eigentlich bis zum 5. Juni gelten sollte. Nun dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen auch aus mehreren Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht, wenn sich Verwandte in gerader Linie oder Personen aus nur zwei verschiedenen Haushalten treffen. Dann könnten es auch theoretisch noch mehr Personen sein, die sich in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Auch in Restaurants können Gäste jetzt bis zu zehnt an einem Tisch sitzen.
 
Ab morgen können zudem auch Theater, Opern und Konzertbühnen wieder öffnen. Allerdings nur mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens 100 Zuschauern. Mehr Zuschauer sind nur unter Einhaltung eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig. Darüber hinaus gelten die üblichen Sicherheitsmaßnahmen und die Maskenpflicht. Das Theater an der Ruhr und die Volxbühne werden aber ihr Programm erst im September wieder aufnehmen.

Mit der neuen Verordnung ab Samstag ist auch der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb in allen Anlagen sowie im öffentlichen Raum unter Auflagen möglich, darunter auch mit entsprechendem Abstand die Nutzung der Duschräume. In Mülheim soll auch der beliebte Sport im Park wieder vom 15. Juni bis zum 30. August stattfinden. Genaueres wird noch bekannt gegeben. Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien mit bis zu zehn Personen ist nun möglich. Bis zu 100 Zuschauer auf Sportanlagen sind wieder erlaubt, denn Wettbewerbe dürfen ab heute wieder stattfinden. Alles natürlich mit entsprechenden Auflagen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis zum 31. August weiter verboten.

Saunen bleiben zu

Saunen bleiben weiter zu, ebenso wie Bars, Clubs, Diskotheken und Bordelle. Erlaubt sind wieder Veranstaltungen und Versammlungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie politische Veranstaltungen von Parteien, Sitzungen von Gremien und Tagungen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereinen sowie Schulveranstaltungen ohne geselligen Charakter.

Standesamtliche Trauungen können mit Beachtung des Mindestabstandes auch mit Gästen stattfinden. Da Veranstaltungen mit geselligem Charakter bis auf weiteres untersagt sind, gilt dies auch für die Feier oder Hochzeitsparty im Anschluss.

Sitzungen möglich

In gastronomischen Betrieben sind weiterhin nur nach der Verordnung zulässige Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte möglich (wie Gremien- oder Parteisitzungen), also bis auf weiteres keine mit geselligem Charakter (wie Hochzeitspartys, runde Geburtstage). Dies gilt ebenfalls für die Vermietung von Räumlichkeiten ohne gastronomischen Service (Catering oder Selbstverpflegung). Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen sind unter Auflagen wieder erlaubt.

Kinos dürfen auch wieder öffnen. In Mülheim nimmt die Filmpassage und das Cinemaxx den Betrieb auf. Hallen- und Freibäder dürfen auch wieder öffnen. In Mülheim ist der Start am 6. Juni geplant. Die neue Verordnung gilt bis zum 15. Juni.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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