Verdacht auf Amerikanische Faulbrut der Bienen in Mülheim
Bienenvölker müssen untersucht werden -- UPDATE -- Weitere Gebiete betroffen!
Das Veterinäramt hat am 18. Juni eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen erlassen. Ursache ist der begründete Verdacht einer Infektion zweier benachbarter Bienenstände in Holthausen und Heimaterde.
Um diese Orte wurde in einem Radius von 1000 Metern ein Untersuchungsgebiet gebildet. Im Rahmen dieser Bekämpfungsmaßnahme sind alle betroffenen Bienenhalter verpflichtet, sämtliche Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des beschriebenen Untersuchungsgebietes durch einen amtlich beauftragten Bienensachverständigen mittels Futterkranzanalytik bis spätestens zum 31. Juli untersuchen zu lassen.
Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung der Bienen. Ihr Erreger, ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.
Die Seuche beschränkt sich allein auf den Bienenbestand. Menschen und andere Lebewesen sind durch die Faulbrut, auch durch den Genuss von Honig, nicht gefährdet.
Besitzer von Bienenvölkern, die ihren Standort im Untersuchungsgebiet haben, sind darüber hinaus verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt Mülheim, Leineweberstraße 18-20, anzuzeigen. Ansprechpartner sind Dr. Carolin Richter, und Daniel Kupfer, Tel. 0208/455-3170 und 0208/455-3150, oder per E-Mail an veterinaeramt@muelheim-ruhr.de.
UPDATE
Das Veterinäramt hat am 29. Juli eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen erlassen. Ursache ist ein weiterer begründeter Verdacht einer Infektion eines Bienenstandes in Holthausen. Um diesen Bereich wurde in einem Radius von 1000 Metern ein Untersuchungsgebiet gebildet, das das südliche Winkhausen, das westliche Heißen, das westliche Holthausen sowie die Altstadt-Stadtmitte umfasst.
Alle im Untersuchungsgebiet ansässigen Bienenhalter sind verpflichtet, sämtliche Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des beschriebenen Untersuchungsgebietes durch einen amtlich beauftragten Bienensachverständigen mittels Futterkranzanalytik bis spätestens zum 16. September untersuchen zu lassen. Die Seuche beschränkt sich allein auf den Bienenbestand. Menschen und andere Lebewesen sind nicht gefährdet, auch nicht durch den Genuss von Honig.
Besitzer von Bienenvölkern im Untersuchungsgebiet sind darüber hinaus verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt in der Leineweberstraße 18-20, zu melden. Ansprechpersonen sind dort Carolin Richter, Tel. 455-3170, und Daniel Kupfer, Tel. 455-3150.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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