Maskenpflicht für ÖPNV
Bei Verstoß werden 150 Euro Strafe fällig
Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen, Bahnsteigen oder U-Bahnhöfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. So sieht es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Essen und Mülheim durch die Ordnungsämter sowie durch die Ruhrbahn.
Mitarbeiter der Ruhrbahn können jetzt eine Anzeige beim Ordnungsamt einreichen, wenn sie Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen antreffen. Diese wird dann vom Ordnungsamt bearbeitet und es droht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. So können Verstöße gegen die Maskenpflicht auch dann sanktioniert werden, wenn keine Mitarbeiter der Ordnungsämter bei Kontrollen der Ruhrbahn dabei sind.
Dieses Vorgehen ist im Interesse der Fahrgäste, denn die große Mehrheit verhält sich solidarisch und trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Bereits seit Ende Juli kontrolliert die Ruhrbahn auch mit Sondereinsätzen die Einhaltung der Maskenpflicht. Kontrolliert wurden tausende Fahrgäste, in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen. Rund 95 Prozent der Fahrgäste halten sich mittlerweile an die Maskenpflicht.
Die Verordnung des Landes NRW, unter anderem im ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt nun schon mehrere Monate. „Nach wie vor stehen für uns als Verkehrsunternehmen die Sicherheit und die Gesundheit der Fahrgäste und der Fahrerinnen und Fahrer der Ruhrbahn an oberster Stelle. In der Corona-Krise hat sich bislang kein Fahrgast nachweislich infiziert. Um in der aktuellen Situation im Umgang mit dem Corona-Virus das Infektionsrisiko noch weiter zu verringern, setzen wir intern und extern nach wie vor auf verschiedenste vorbeugende Maßnahmen. Wir rufen unsere Fahrgäste dazu auf, die Corona-bedingten Verhaltensvorgaben der Behörden in dieser Ausnahmesituation einzuhalten“, erklärt Michael Feller, Geschäftsführer der Ruhrbahn.
Die Ruhrbahn informiert seit Beginn der Verordnung darüber, dass Fahrgäste in den Bussen und Bahnen, an den Haltestellen und in den Betriebsanlagen einen Mundschutz tragen müssen. Dieser muss Mund und Nase bedecken! Der Großteil der Fahrgäste hält sich daran.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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