Bauen in Mülheim

Neue Einfamilienhäuser statt olle Gragen.  Zwölf Eigenheime und fünf große Familienwohnungen und eine Tiefgarage plant der Eigentümer. | Foto: privat
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Markus Meyer ist sauer: Er möchte in Mülheim bauen, ist Eigentümer eines Grundstückes und möchte es mit Häusern für Familien veredeln. Doch so einfach ist es nicht.

Das erfuhr auch Meyer. Der Eigentümer eines Grundstückes an der Körner- und Brückstraße wollte nach Paragaph 34 des Baugesetzbuches Häuser bauen. An der Straße selbst und dem dahinter liegenden Grundstück plant er, zwölf Reihenhäuser, ein Mehrfamilienhaus und eine Tiefgarage mit 28 Plätzen zu bauen.

Meyer reichte die Pläne bei der Baubehörde ein. „Nach drei Wochen erhielt ich den Bescheid, dass ich nur an der Straßenseite nach Paragaph 34 bauen dürfe“, erklärte Meyer in einem Gespräch mit der MW. Für das Restgrundstück sei ein vorhabenbezogener Bebaungsplan nötig. „Die geplante Bebauung ist meines Erachtens nach Paragraph 34 möglich“, meint Meyer. „Die Planungen zeigen, dass die Häuser in die vorhandene Bebauung passen.“

Das aber sieht die Verwaltung nicht so. „An der Straße wäre die einfache Bebauung möglich. Aber in den hinteren Bereichen nicht“, sagt Jürgen Liebig, Leiter des Mülheimer Planungsamtes, auf Nachfrage. „Nach den vorgelegten Planungen verändert sich das Bild der Siedlung. Außerdem müssen wir auch auf die Belange der Nachbarn Rücksicht nehmen“, erklärt der Planer.

Vorab sei eine Abstimmung aller Pläne nötig. „Dabei geht es unter anderem um die Fragen nach Altlasten, Verkehrsführung, Kanalisation und Lärmentwicklung.“ Liegen diese Daten vor, könne ein entsprechender Bebauungsplan der Politik vorgelegt werden. Die entscheide dann abschließend.

„Das dauert rund eineinhalb Jahre“, beschreibt Liebig den Zeitrahmen. Die Kosten dafür beziffert er auf rund 50.000 Euro. Natürlich wären die Kosten nach dem einfachen Verfahren günstiger. Aber in diesem Fall sei das nicht möglich. Liebig verweist auf einen ähnlichen Fall in der Nähe der geplanten Siedlung. „Auch dort wurde ein Planungsverfahren durchgeführt.“

Meyer dauert all dies zu lang. „Ich bin mir sicher, dass es auch anders und vor allem schneller geht.“ Er hat deswegen inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Stadt eingereicht.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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