Ruhrbahn informiert
Änderung der Maskenpflicht in Bus und Bahn

Ab Montag, 25. Januar, dürfen nur noch medizinische Masken in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen getragen werden. | Foto: Anna Wirbitzly
  • Ab Montag, 25. Januar, dürfen nur noch medizinische Masken in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen getragen werden.
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  • hochgeladen von Antje Geiß

Alle Fahrgäste sollten sich und alle anderen Reisenden in Bus und Bahn schützen, indem sie ab Montag, 25. Januar, eine medizinische Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Denn das ist bis auf weiteres verpflichtend. Zu den medizinischen Masken gehören OP-Masken, FFP2-Masken sowie KN95/N95-Masken – sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Dies gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren.

Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) sind ab Montag nicht mehr erlaubt. Diese erweiterte Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn genauso wie an den Haltestellen und in den Bahnhofsanlagen des gesamten Ruhrbahn-Bedienungsgebietes. Die Ruhrbahn folgt der medizinischen Maskenpflicht auf Erlass des Landes NRW.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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