Coronavirus: Einige Mülheimer sind uneinsichtig
Ab heute gilt die Maskenpflicht
Das schöne Wetter am Wochenende in Kombination mit der weiterhin flachen Corona-Infektionskurve in der Stadt lässt offensichtlich viele Mülheimer leichtsinnig werden. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst (KOD) hatten am Wochenende reichlich zu tun, um die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus durchzusetzen.
Schon am Samstag, 25. April, wurden 113 Kontrollen durchgeführt. Davon 81 im öffentlichen Raum und 32 in Gewerbetrieben. Die Ordnungshüter beließen es zunächst bei zwölf Platzverweisen, mussten jedoch vermehrt feststellen, dass das Kontaktverbot ignoriert wird. Besonders oft kam es in öffentlichen Anlagen und auf Spielplätzen zu Problemen. Kerstin Kunadt vom KOD berichtet: "So hielten sich am Entenfang im Bereich des Kiosks laut telefonischen Informationen 150 Personen auf. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren nur noch 50 Personen anwesend, hielten sich in dem Bereich auf und tranken Alkohol. Es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen die durch den KOD geschlichtet werden mussten. Wegen nicht Einhaltung des Kontaktverbotes wurde der Bereich geräumt."
Dass die Besucher dort nicht einsichtig waren, zeigte sich am Sonntag, 26. April. Erneut mussten allein am Entenfang 170 Platzverweise ausgesprochen werden. Der dortige Kiosk wurde geschlossen und versiegelt. Auch der Bereich rund um die Raffelbergbrücke erwies sich als problematisch. Insgesamt gab es am Sonntag vier Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 272 Platzverweise.
Am heutigen Montag, 27. April, tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Viele Änderungen gibt es nicht, doch eine sichtbare! Ab sofort gilt die Maskenpflicht für Menschen ab sechs Jahre im ÖPNV inklusive der Haltestellen und beim Einkaufen (auch beim Gang durch Shoppingmalls wie das Forum oder das Rhein Ruhr Zentrum). Auch wer bestellte Speisen von Restaurants und Imbissen abholt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Verzehr von Speisen aus dem Außer-Haus-Verkauf bleibt im Umkreis von 50 Meter um die Verkaufsstelle verboten. Auch auf dem Wochenmarkt, in Arztpraxen und bei Gesundheitsdienstleistern gilt die Maskenpflicht. Fahrgäste im Taxi müssen Masken tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.
Neu ist auch, dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen dürfen, sofern sie den für Publikum zugänglichen Bereich auf 800 Quadratmeter begrenzen. Somit haben Galeria Karstadt Kaufhof, Saturn und Mediamarkt mit ihren Klagen einen Teilerfolg erzielt. Betont wird in allen Situationen weiterhin die Wichtigkeit den Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
So beginnt die zweite Woche nach Lockerung des Lockdowns. Die Abschlussjahrgänge der Schulen treffen sich in Kleingruppen zum Unterricht. Aktuell bleibt die Corona-Fallzahlkurve in Mülheim relativ flach. Am Montagmorgen, 27. April, um 9.15 Uhr meldete das Krisenzentrum der Stadt Mülheim 167 nachgewiesene Coronafälle. Davon sind aktuell 48 erkrankt, 113 gelten als geheilt und sechs Mülheimer sind mit dem Coronavirus verstorben. In Quarantäne müssen 127 Bürger ausharren. Die Zahl der ausgewerteten Tests liegt bei 2144.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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