Zinswetten: Stadt will doch auf Schadenersatz klagen
Seit Jahren macht die Stadt Miese mit sogenannten Zinswetten, die ab 2004 abgeschlossen wurden - in der Hoffnung, mit möglichen Gewinnen mehr Spielraum im Haushalt zu haben. Doch die Stadt hat nun gute Chancen auf Schadenersatz in Höhe von 10,88 Millionen Euro - weiter auflaufende Verluste aus den noch laufenden Geschäften nicht mit eingerechnet, die dann zusätzlich gespart werden könnten.
Eine Zeitlang hatten die hoch spekulativen Zinsgeschäfte Konjunktur bei den kommunalen Kämmerern. Als sich jedoch überall die Verluste häuften, zogen ab 2008 die ersten Kommunen vor Gericht. Sie fühlten sich seitens der Banken nicht ausreichend über die Risiken der Geschäfte aufgeklärt. Mehrere Landesgerichte entschieden seit 2011 zugunsten der Kommunen. Die Stadt Mülheim zeigte sich jedoch zögerlich. Erst im Juni dieses Jahres erhob die Stadt nach einigen richtungsweisenden Urteilen zugunsten von Kommunen Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der WestLB, der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA). Klagegegenstand ist zunächst ein sogenannter CHF-Plus-Swap, eine Art Wette auf den Kurs des Schweizer Franken. Hier musste die Stadt bisher einen Verlust von rund 3,4 Millionen Euro verbuchen.
Aber es gibt noch weitere verlustreiche Zinsgeschäfte der Stadt. So wurden 2004 mit der Commerzbank die ersten Derivatgeschäfte abgeschlossen, darunter ein CHF-Libor-Swap über 170 Millionen Euro, der, als er in die Verlustzone geriet, von der WestLB übernommen wurde. Aus diesem Geschäft ist der Stadt ein Schaden von rund 590.000 Euro entstanden. Aus weiteren Altgeschäften aus den Jahren 2004 bis 2006 mit der WestLB sind zusätzliche Verluste in Höhe von 6,35 Millionen Euro entstanden.
Für diese Geschäfte will die Verwaltung nun auch Schadenersatz einfordern - sofern der Rat der Stadt zustimmt. Der Finanzausschuss votierte am Montag einstimmig dafür.
Zu diesem Schritt hat sich die Stadtverwaltung nun doch entschlossen, nachdem das OLG Düsseldorf am 7. Oktober die Berufung der Ersten Abwicklungsanstalt gegen ein Urteil zugunsten der Stadt Ennepetal zurückgewiesen hat. Das ist das erste obergerichtliche Urteil in Bezug auf die Swap-Geschäfte der ehemaligen WertLB mit den Kommunen. Ennepetal muss zwar die Verluste mit den Gewinnen verrechnen und bekommt keine gezahlten Beiträge erstattet, muss aber auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Ein solches Urteil hieße für Mülheim, dass die Stadt in den kommenden Jahren weitere Millionen Euro einsparen könnte.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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