Die Mülheimer Woche stellte viel diskutierte Fragen rund um den Bürgerentscheid zur VHS
Was wird nun mit der VHS in der Müga?

Am 6. Oktober entscheiden die Mülheimer Bürger über die Zukunft des Grundstücks und des Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule in der Müga.
Foto: PR-Foto Köhring / JA
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  • Am 6. Oktober entscheiden die Mülheimer Bürger über die Zukunft des Grundstücks und des Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule in der Müga.
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Die Mülheimer Bürger werden am 6. Oktober entscheiden: „Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“

Was wird nun mit der VHS in der Müga? Bleibt die Heinrich-Thöne-Volkshochschule am angemieteten Standort Aktienstraße oder zieht sie zurück an die Bergstraße?
Die Bürgerinitiative betont, es gehe ihr zunächst um eine reine Beseitigung der Brandschutzmängel. Die sei im Gutachten mit Kosten von 2 Millionen Euro beziffert. Weitere Sanierungsmaßnahmen sollten erst später erfolgen und zwar eingereiht nach Dringlichkeit in der Liste mit den anderen Schul- und Sporthallenprojekten.
Es entwickeln sich verschiedene Szenarien, die reichlich Fragen aufwerfen. Was ergibt sich aus den jeweiligen Varianten? Die Redaktion der Mülheimer Woche (MW) sammelte eigene und in der Öffentlichkeit diskutierte Fragen und legte sie Frank Mendack (FM) vor. Der Kämmerer ist zuständig für die städtischen Immobilien.

MW: Wenn beim Bürgerentscheid die Mehrheit für den Standort Bergstraße abstimmt und die VHS dorthin zurückzieht, in welchem zeitlichen Rahmen wäre das möglich?

FM: Für Planung und Bauleistung der Sanierung müssten jeweils europaweite, sehr zeitintensive Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Planungsphase wird ihre Zeit brauchen, da es hier um verschiedenste Innengewerke geht, die alle miteinander verzahnt sind. Dann erst beginnt die Bauzeit, mit Baugenehmigung und allen weiteren Schritten. Da kommen an die fünf Jahre zusammen.

MW: Der Bürgerentscheid entscheidet ja nicht über eine sofortige Komplettsanierung. Reichen nicht erst einmal 2 Millionen Euro für den Brandschutz, um den Betrieb an der Bergstraße wieder aufzunehmen?

FM: Die Gutachter haben dies deutlich verneint. Eine reine Brandschutzsanierung ist nicht möglich, da gleichzeitig Sanierungsarbeiten und umfangreiche Schadstoffbeseitigungen durchgeführt werden müssten.

MW: Könnte man eine Sanierung nach und nach über mehrere Jahre durchführen, damit auch andere Projekte wie Schulsanierungen realisiert werden können?

FM: Die beiden europaweiten Ausschreibungen bleiben. Daher würden Teilsanierungen nur wenig Zeitgewinn ermöglichen. Die Gutachter raten von einer abschnittsweisen Sanierung dringend ab. Diese würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Es müssten zusätzliche Fluchttreppenhäuser errichtet und wegen der Schadstoffbelastung sogenannte „Schwarz-Weiß-Bereiche“ eingerichtet werden. Die Baustelle würde sich insgesamt noch länger ziehen.

MW: Kann die Brandschutzsanierung bei laufendem Betrieb durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Bei Schulen hat man das auch möglich gemacht.

FM: Nein. Die Sanierung ist zu umfangreich, eine Schadstoffbeseitigung ist notwendig. Jedes Gebäude ist anders zu betrachten, hat seine eigene Architektur. Aus Gründen des Brandschutzes und der fehlenden Rettungswege ist hier Sanierung im laufenden Betrieb ausgeschlossen.

Wo blieben die 2 Millionen?

MW: In den vergangenen Jahren wurden wiederholt 2 Millionen Euro für die Sanierung der VHS in den Haushalt eingestellt, aber nicht abgerufen. Wohin floss das Geld in den Jahren, in denen es nicht für diesen Zweck verwendet wurde?

FM: Diese 2 Millionen waren nur einmal da. Aus diesem Topf wurden immer wieder Gelder entnommen, um mit kleinen Maßnahmen den Betrieb sicherzustellen. Im Rahmen eines neuen Brandschutzkonzeptes mussten aber die Unterdecken abgenommen werden. Der TÜV Rheinland hatte uns eine Frist zur Beseitigung von Mängeln der raumlufttechnischen Anlagen gesetzt. Erst da hat man das gesamte Ausmaß gesehen. Die 2 Millionen sind in 2020 nicht mehr etatisiert.

MW: Laut Stadtverwaltung hat das abgespeckte Gutachten nur 200.000 Euro statt ursprünglich veranschlagter 900.000 Euro gekostet. Warum taucht aber letztere Summe auch im aktuellen Haushaltsplan für 2020 noch unter Investitionen in 2019 auf? Wofür wurde die Differenz von 700.000 Euro verwendet?

FM: Die 900.000 Euro entstammen der Summe, die von den ursprünglich 2 Millionen noch im städtischen Haushalt verblieben waren. Wir waren froh, davon für das Gutachten deutlich weniger zahlen zu müssen, als ursprünglich veranschlagt. Nun müssen aber noch Rechnungen für Sofortmaßnahmen des Brandschutzes bezahlt werden, die vor der Schließung des Gebäudes beauftragt und durchgeführt wurden. Wir verhandeln das gerade.

Aktienstraße ungeeignet?


MW: Es heißt, die Räumlichkeiten an der Aktienstraße seien ungeeignet. Die Anmeldezahlen der VHS-Kurse seien mit dem Umzug drastisch zurückgegangen, auch das Angebot sei reduziert. Stimmt das?

FM: Dass nach der Schließung die Zahlen der Kurse zurückgehen, war nur natürlich. Noch in diesem Jahr ziehen die Kurse aus der Bruchstraße ebenfalls an die Aktienstraße. Dann sollte man der Bildungseinrichtung die Chance geben, zu alter Stärke zurück zu finden.

MW: Der Leerstand der VHS kostet die Stadt jährlich ca. 66.000 Euro. Müssten diese nicht auf die Kosten des Standortes Aktienstraße hinzugerechnet werden?

FM: Die Leerstandkosten an der Bergstraße sind für fünf Jahre bereits eingepreist.

MW: Der Vertrag für die VHS an der Aktienstraße läuft über zehn Jahre. Muss dort auch so lange Miete bezahlt werden, auch wenn der Kursbetrieb in die Müga zurückziehen sollte?

FM: Der Mietvertrag kann seitens der Stadt nach fünf Jahren beendet und danach jährlich gekündigt werden, und zwar auch dann nur einseitig.

Öffentliches Eigentum?

MW: Seit September 2017 steht das Gebäude an der Bergstraße leer. Hat die Verwaltung in diesen zwei Jahren Anstrengungen unternommen, eine mögliche Weiternutzung zu prüfen?

FM: Weil wir spontan schließen mussten, haben wir uns zunächst um eine Interimslösung bemüht. Es gab aber auch Gespräche mit Investoren, deren Ziel eine öffentliche Nutzung war. Zum Beispiel über die Ansiedlung der Fachhochschule der Polizei. Doch die haben sich letztlich für einen Standort in Duisburg entschieden. Der schwebende Bürgerentscheid und der Denkmalschutz machen eine Bewerbung des Objektes für eine öffentliche Nutzung sehr schwierig.

MW: Es heißt, dass die Stadt schon ein Konzept vorliegen habe, wie es weitergehen könnte mit dem VHS-Gebäude. Stimmt das?

FM: Ein Konzept gibt es noch nicht. Vorher müssen grundsätzliche Fragen geklärt und das Bürgerbegehren entschieden sein.

MW: Der Rat hat beschlossen, dass die VHS in öffentlichem Eigentum bleiben soll. Ist das gleichbedeutend mit städtischem Eigentum? Herr Spliethoff bezeichnete auch die Sparkassenakademie, die man 2014 dort ansiedeln wollte, als „Nutzung in öffentlicher Hand“. Wie definieren Sie „öffentliches Eigentum“?

FM: Durch den Ratsbeschluss ist ein privater Erwerb samt Nutzung ausgeschlossen. Der Rat wird dann im Einzelfall entscheiden, was im städtischen Interesse liegt: zum Beispiel Schule, Kita oder eine Bürgerbegegnungsstätte. Wenn es allerdings eine öffentliche Nutzung wäre, die die Stadt Mülheim finanzieren müsste, würden wir uns im Kreis drehen. Anders wäre es, wenn die Finanzierung andere übernähmen. Die Fachhochschule der Polizei wäre solch ein Beispiel gewesen. Oder auch Schulräume, die aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 zu schaffen wären und daher vom Land finanziert würden.

MW: Wie lange bindet der Ratsbeschluss? Können Sie den Bürgern versprechen, dass er auch noch in wenigen Jahren gilt, falls keine Anschlussnutzung gefunden wird? Dann könnte der Rat doch jederzeit den Beschluss kippen, um das Gebäude samt Grundstück doch an Privatinvestoren zu verkaufen.

FM: Der Rat hat sich festgelegt. Ich persönlich würde das als langfristige Entscheidung bewerten.

Was wäre der „Worst Case“?

MW: Woher sollen die Gelder kommen, um das Gebäude an der Bergstraße für eine öffentliche Nutzung fit zu machen? Könnte die Stadt nicht für Renovierung und Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Förderung beantragen aus dementsprechenden Töpfen?

FM: Wir könnten. Und wir würden das auch tun. Da sind durchaus Fördermittel möglich. Das wäre angesichts der Gesamtsumme allerdings nicht der große Wurf. Die denkmalrelevanten Investitionen sind mit einem Betrag von weniger als 1 Million Euro im Gutachten genannt.

MW: Was wäre der „Worst Case“? Man findet keine Nachfolgenutzung, das Geld für die Sanierung fehlt. Was dann? Abriss? Geht das überhaupt mit dem Denkmalschutz?

FM: Dann ist die Frage, in wie weit die Denkmalschutzbehörde zu Zugeständnissen bereit wäre, um einen dauerhaften Leerstand zu vermeiden. Denn der wäre die schlechteste Lösung.

Keine Nettoneuverschuldung?

MW: Warum darf die Stadt nur maximal 15 Millionen Euro pro Jahr in die Erhaltung der städtischen Gebäude investieren? Gäbe es nicht Möglichkeiten, diese Summe zumindest vorübergehend aufzustocken?

FM: Die rund 15 Millionen Euro sind von der Aufsichtsbehörde vorgeben. Die Nettoneuverschuldung liegt aufgrund des Stärkungspaktes bei null. Wir dürfen maximal das für Investitionen ausgeben, was wir tilgen. Und das sind eben im Schnitt jährlich 15 Millionen Euro. Für eine laut Gutachten unwirtschaftliche Lösung wäre eine Aufstockung nicht mal im Ansatz denkbar, auch wenn wir nicht im Stärkungspakt wären.

MW: Wie viel hat die Stadt in den vergangenen zehn Jahren für die Sanierung von Schulen und Sportstätten verwendet? Wie viel wäre eigentlich nötig gewesen, um alles so instand zu setzen, dass sowohl Schulen, Sportstätten als auch VHS ohne Einschränkungen nutzbar wären?

FM: In den letzten zehn Jahren waren das etwa 160 Millionen Euro. Das entspricht im Schnitt diesen rund 15 Millionen im Jahr. Wir unterliegen ja schon lange der Haushaltssicherung.
Vorrangig ging es da auch um den Brandschutz. Da haben wir zunächst Kitas und Grundschulen berücksichtigt. Weiterführende Schulen und Erwachsenenbildung müssen folgen. In der Prioritätenliste sind für die nächsten zehn Jahre bis zu 250 Millionen beziffert. Wenn wir das Geld schon gehabt hätten, wäre es bereits in die notwendigen Instandsetzungen geflossen.

Müssten andere Investitionen warten?

MW: Innerhalb von fünf Jahren soll die Gesamtschule Saarn für insgesamt 36 Millionen Euro saniert werden. Welche Auswirkungen hat das auf die schon laufenden Planungen/Maßnahmen, wenn in den kommenden Jahren bisher nicht eingeplante Gelder für eine (eventuell auch nur teilweise) VHS-Sanierung eingestellt werden müssten? Gibt es hier nicht auch Fördergelder?

FM: Das Schulzentrum Saarn umfasst mehrere Gebäudekomplexe und Bauabschnitte. In einigen Bereichen läuft die Sanierung bereits, in anderen noch nicht. Sollte die VHS-Sanierung dazukommen, müssten einzelne Abschnitte zeitlich geschoben werden. Da, wo es möglich ist. Das könnten die Sporthalle und die Mensa der Gesamtschule sein, das Berufskolleg. Die Bauabschnitte, für die Fördermittel beantragt wurden, stehen da natürlich nicht zur Disposition.

MW: Die Saarner Schule hatte einen Brandschaden. Welche Summe erstattete die Versicherung? Mindert diese Summe nicht das nötige Investitionsvolumen?

FM: Die Versicherung hat für den Brandschaden 1,2 Millionen Euro bezahlt. Das ist der Ausgleich für den Wertverlust. Diese Summe ist in die Finanzierung mit eingeflossen.

MW: Die Stadt warnt, dass auch der Neubau des Friedrich-Wennmann-Bades verschoben werden müsse. Aber dieser steht doch sowieso erst für 2023/2024 mit der Hauptsumme auf der Investitionsliste, argumentiert die Bürgerinitiative. Warum ist der Neubau erst in fünf Jahren geplant?

FM: Die Prioritätenliste wurde durch die Politik so abgestimmt. Die Planungsphase fürs Bad beginnt erst. Das läuft dann genauso wie bei einer Sanierung der VHS: Europaweite Ausschreibungen für Planung und Bauleistung und so weiter. Die kostenintensiven Bereiche kommen erst später. Da sich die Investitionen zeitlich überschneiden, müssten die am Friedrich-Wennmann-Bad geschoben werden.

Am 6. Oktober entscheiden die Mülheimer Bürger über die Zukunft des Grundstücks und des Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule in der Müga.
Foto: PR-Foto Köhring / JA
Kämmerer Frank Mendack ist zuständig für die städtischen Immobilien.
Foto: Walter Schernstein
Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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