VHS-Bürgerbegehren: Stadtdirektor glaubt nicht an eine Zulassung
Von RuhrText
Die Stadtverwaltung hat den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum „Erhaltung unserer VHS in der MüGA“ in einem Beratungsgespräch am Dienstagvormittag mitgeteilt, dass ein Bürgerbegehren aus ihrer Sicht unzulässig sei.
Darüber hinaus wurden den Vertretungsberechtigten der Initiative gemäß § 26, Absatz 2, Satz 5 der Gemeindeordnung eine schriftliche Schätzung der Kosten für die Durchführung der Maßnahme ausgehändigt. Die dringend notwendige Sanierung der Volkshochschule an ihrem jetzigen Standort — so heißt es in der Schätzung — würde basierend auf allgemeinen Erfahrungswerten für vergleichbare Bildungseinrichtungen zwischen 16 und 20 Millionen Euro kosten. Finanzielle Unwägbarkeiten könnten sogar zu einem noch größeren Betrag für die Baumaßnahmen führen.
Rat hat Gutachten in Auftrag geben
Am 7. Dezember des vergangenen Jahres hatte der Rat der Stadt beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dessen Hilfe die wirtschaftlich beste Lösung für einen dauerhaften Standort der Volkshochschule gefunden werden soll. Die Prüfung von vier Alternativen wurde festgelegt: Sanierung des Gebäudes Heinrich-Thöne-Volkshochschule (unter Berücksichtigung der Denkmalpflege und der brandschutzrechtlichen Vorgaben) am Standort Bergstraße, Neubau einer Volkshochschule an einem Standort auf einem anderen städtischen Grundstück, Neubau an einem Standort auf einem Grundstück in Fremdbesitz und dauerhafte Anmietung eines Gebäudes für den zukünftigen Hauptstandort der Volkshochschule.
„Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten drei Monate lang Zeit gehabt, den Ratsbeschluss anzugreifen. Diese Frist ist aber verstrichen. Das sind die Spielregeln der repräsentativen Demokratie. Zwar wird gesagt, dass der Ratsbeschluss gar nicht thematisiert werde, aber nach unserer Auffassung gibt es sogar einen erheblichen Zusammenhang zwischen dem Bürgerbegehren und der Ratsentscheidung“, sagt Dr. Frank Steinfort.
Der Stadtdirektor erklärt: „Das europaweit ausgeschriebene Gutachten soll Aufschluss darüber geben, welche der vier Alternativen die wirtschaftlichste Lösung ist. Wenn es nach dem Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid käme, dass die Volkshochschule am jetzigen Standort verbleiben und saniert werden müsse, könnte keine der drei übrigen Alternativen mehr umgesetzt werden — selbst wenn sich durch das Gutachten herausstellen sollte, dass es eine viel günstigere Variante gebe. Das wäre nach unserer Auffassung und angesichts der wirtschaftlichen Lage der Stadt falsch.“
Abgelaufene Frist
Es bleibt nun den Initiatoren des Bürgerbegehrens überlassen, einen Haken hinter die Sache zu machen oder aber mindestens 6700 Unterschriften zu sammeln, um möglicherweise doch die Zulassung für einen Bürgerentscheid zu erwirken. Um den Ratsbeschluss anzugreifen, müssten dann im nächsten Schritt 13.400 Unterschriften gesammelt werden. Dr. Frank Steinfort meint: „Die Initiatoren werden und können von uns nicht daran gehindert werden, weiter zu handeln. Aber wir sind der Meinung, dass ein Bürgerentscheid aufgrund des Ablaufes der Frist nicht zulässig ist und auch nicht im Sinne der Bürger sein kann. Schließlich versucht die Stadt, aus vier Alternativen die wirtschaftlichste Lösung zu finden. Dagegen dürfte doch nichts einzuwenden sein.“
Autor:Marcus Lemke aus Mülheim an der Ruhr |
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