Vergleich geschlossen
Verwaltungsgericht urteilt: Bürgerinitiative kann Bürgerentscheid durchführen
Vor dem Entscheid zum Erhalt der VHS wird noch das Gutachten abgewartet Am Montag erzielte die Bürgerinitiative für den Erhalt der VHS in der Müga einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dort hatte sie gegen den Ratsbeschluss geklagt, der das Bürgerbegehren zum Erhalt der VHS für unzulässig erklärt hat. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.
Die Stadt lässt das Bürgerbegehren, das in einen Bürgerentscheid münden kann, zu. Das Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, um zu prüfen, welche Varianten für den Betrieb der VHS am wirtschaftlichsten sind, soll bis Juni vorliegen und öffentlich gemacht werden. Dann kann innerhalb von drei Monaten, spätestens aber bis zum 31. Oktober ein Bürgerentscheid für den Erhalt der Heinrich-Thöne-Volkshochschule in der Müga durchgeführt werden. Beide Seiten haben allerdings bis zum 15. April noch das Recht, den Vergleich zu widerrufen.
Salomonische Entscheidung
Damit zeigten sich alle Beteiligten zufrieden. Eine "salomonische Entscheidung" nennt Stadtdirektor Frank Steinfort den Vergleich. Das Gericht vertrat den Standpunkt, der Rat habe zum zukünftigen Standort der VHS noch keine Entscheidung getroffen, als er den Auftrag zu einem Wirtschaftlichkeitsvergleich gab. Dies sei quasi nur eine Vorentscheidung gewesen, damit sei das Bürgerbegehren zulässig.
Es gab auch eine sehr ausführliche Auseinandersetzung mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben und Beschränkungen bei der Stadt Mülheim. So wies das Gericht daraufhin, dass der Rat vor einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des VHS-Standorts zunächst verpflichtet war, die verschiedenen Alternativen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten prüfen zu lassen.
Damit nun die Bürger noch vor einem Bürgerentscheid über die Ergebnisse dieser Prüfung informiert werden können, soll zunächst das Gutachten abgewartet werden. Die Stadt geht davon aus, dass es bis zum Sommer 2019 vorliegen wird. Der Rat kann sich dem Anliegen des Bürgerbegehrens natürlich auch noch anschließen, wenn das Gutachten vorliegt.
Erich Bocklenberg, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, war bei der Verhandlung anwesend. Der ehemalige städtische Denkmalschützer, inzwischen im Ruhestand, begrüßte das Ergebnis der Verhandlung. "Wir sind sehr zufrieden, weil es nun einen Bürgerentscheid geben kann und die Stadt das nicht mehr blockieren kann", freut er sich. Eines fand er besonders positiv: "Das Gericht hat weiter gedacht und nicht nur ein Urteil gefällt, sondern auch die weiteren Schritte beschrieben und mit Fristen besetzt." So bestehe nicht mehr die Gefahr der Verschleppung.
Wichtig ist Bocklenberg, dass das Gutachten öffentlich gemacht werden soll, so dass es für jeden Bürger einsehbar ist, man nachvollziehen könne, wie die Ergebnisse des Gutachten zustande gekommen sind. "Es kann ja auch sein, dass das Gutachten ergibt, dass die Sanierung der VHS in der MüGa die wirtschaftlichste Variante ist", so Bocklenberg. Aber er gibt auch zu bedenken: Das günstigste Angebot sei nicht immer das beste. Er weist daraufhin, dass der ursprüngliche Auftrag für das Gutachten, wie der Rat es beschlossen hatte, aus Kostengründen verkürzt worden und nicht mehr EU-weit ausgeschrieben worden ist. Das führe dazu, dass die Stadt den günstigsten Anbieter nehmen müsse, aber nicht unbedingt den geeignetsten. "Das zu erwartende Gutachten hat nicht mehr die Tiefe und die Präzision, wie es mal angekündigt war."
"VHS soll unbedingt erhalten bleiben"
Die Initiative will die VHS in der Müga auf jeden Fall erhalten sehen. Sollte das Gutachten ergeben, dass das nicht die wirtschaftlichste Lösung sei, werde man den Bürgerentscheid auf jeden Fall durchführen. "Die Bürger müssen auch die Möglichkeit haben, sich für eine teurere Variante zu entscheiden und damit zu zeigen, was ihnen die VHS wert ist." In ihrem Antrag fordert die Initiative auch, dass das Grundstück nicht veräußert werden darf. Damit hatte die Stadt schon 2014 geliebäugelt, als sie sich mit dem Filet-Grundstück für den Sitz der Sparkassenakademie beworben hat, der damals ausgeschrieben war. Die Übergangslösung an der Aktienstraße hält Bocklenberg nach wie vor für nicht vergleichbar - weder mit Lage, noch mit Außenbereich und Atmosphäre.
Reaktionen der Fraktionen
Auch die einen oder anderen Ratsfraktionen haben sich bereits zum Urteil geäußert. Für die BAMH-Fraktion ist klar: Die Volkshochschule müsse auch in Zukunft an der Bergstraße stattfinden – entweder in einem unter Denkmalschutzgesichtspunkten sanierten Gebäude oder in einem modernen Neubau, der die aktuellen pädagogischen Forderungen berücksichtigt.
Der vorliegende juristische Vergleich entspreche genau der von ihnen schon seit Beginn der VHS-Debatte vertretenen Linie, lässt die Grünen-Fraktion verlautbaren. Erst einmal müsse das Gutachten abgewartet werden, dann sei die Zeit für politische Entscheidungen gekommen. Die werde die Politik in Kenntnis des dann vorliegenden seriösen Daten- und Faktengerüstes treffen. Die VHS-Initiative müsse daraufhin darüber befinden, ob sie mit dieser vom Rat getroffenen Entscheidung leben könne oder einen Bürgerentscheid anfordert.
Erfreut über den Vegleich zeigt sich auch die MBI. Fraktionssprecher Lothar Reinhard gehörte schon 2014 zu denjenigen, die die Bürgerinitiative für den Erhalt der VHS in der MüGa gegründet hatten, als die Pläne mit der Ansiedlung der Sparkassen-Akademie bekannt wurden. "Wenn Verwaltung und Mehrheit der Politik in Mülheim bezüglich der VHS-Zukunft nicht schnell umdenken und umschwenken, werden sie mit einem VHS-Dauerthema Probleme nicht nur bei den Kommunalwahlen 2020 haben", prophezeit Reinhard in einer Stellungnahme und beglückwünscht die BI für "den sehr deutlichen Zwischenerfolg".
Der Kämmerer sei nun aufgefordert, verlässliche Zahlen zu nennen, was eine Renovierung der VHS am jetzigen Standort wirklich koste und wie es mit der VHS weitergehe, befindet auch Hartmut Sternbeck von Wir aus Mülheim.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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