Politik
Umgang mit Verstorbenen
Die Vorkommnisse auf dem Styrumer Friedhof sind beispielhaft für den pietätlosen Umgang der Friedhofsverwaltung mit den Verstorbenen.
Nach Art. 1 Grundgesetz ist „die Würde des Menschen unantastbar“.
Dieses Grundrecht sollte auch über den Tod hinaus gelten. Leider scheint das in Mülheim nicht der Fall zu sein. Nachdem die Presse auf den Skandal aufmerksam wurde, reagierte die Stadtverwaltung mit einer Abdeckung des betroffenen Erdaushubs. Warum passierte das nicht schon früher?
Ich sehe hier das Friedhofsamt in der Verantwortung, das offensichtlich seinen Pflichten nicht nachkommt.Das ist nichts Neues:
Wenn es den Verantwortlichen in der Verwaltung nicht gefällt, werden Recht und Ordnung einfach mal außer Kraft gesetzt. So geschehen ab April 2018, als das neue Friedhofskonzept im geheimen Kämmerlein (also ohne Mitwirkung der Angehörigen) „auspaldowert“ wurde.
Kurzerhand wurden für die Peripheriebereiche Einschränkungen ausgesprochen, die den Unmut der betroffenen Angehörigen zur Folge hatte. In einigen Härtefällen war die Verzweiflung groß - so auch bei uns:
Laut Friedhofssatzung der Stadt Mülheim kann ein Wahlgrab erworben und dieses durch Zukauf eines danebenliegenden erweitert werden (§ 16 Abs. 7). Im Vertrauen darauf erwarben wir für die Beerdigung meines Vaters im Juni 2015 eine solche Grabstätte in einem Bereich, der bis 2018 noch ohne Einschränkungen vergeben wurde. Als meine Mutter im März 2019 verstarb, wollten wir das Grab durch Zukauf erweitern, um auch bei meiner Mutter eine Erdbestattung vornehmen lassen zu können, was nach geltendem Recht durchaus möglich gewesen wäre. Die Fläche war frei geblieben und die Nutzungsdauer hätte angepasst werden können.
Die Stadt Mülheim, vielmehr der Leiter des Friedhofsamtes verweigerte uns das zu diesem Zeitpunkt, mit der Konsequenz, dass wir keine Erdbestattung vornehmen lassen und meine Mutter nicht neben meinem Vater beerdigen konnten, so wie es dem letzten Wunsch der Verstorbenen entsprochen hätte.
Obwohl hier seitens der Stadt rechtswidrig gehandelt wurde und ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Verantwortlichen geltend machen könnte, verzichte ich darauf, denn der Schmerz, der mir und meiner Familie zugefügt wurde, lässt sich nicht wieder gut machen.
Inzwischen wurden die Einschränkungen seitens der Stadt wieder zurückgenommen, d.h. auch in den Peripheriebereichen sind weiterhin Erd- sowie Urnenbestattungen von Angehörigen möglich, womit sich die Nutzungsdauer für die Gräber um Jahrzehnte verlängern kann.
Was für ein Hohn! Am meisten ärgert mich die Willkür, mit der hier Rechte und die Würde von Verstorbenen missachtet wurden. Eine Härtefallprüfung, wie sie damals in den Medien vom Stadtsprecher Wiebels lautstark angekündigt worden ist, hat niemals stattgefunden.
Schämt euch allesamt!
Autor:Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr |
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