Shisha to go: Bonbonfarbene Versuchung für Schüler
Ein neuer Trend unter Kindern und Jugendlichen bereitet Eltern und Lehrern zunehmend Sorge: Immer öfter werden Kinder mit sogenannten E-Shishas in der Hand beobachtet. Die elektrische, kleine Version einer Wasserpfeife sieht aus wie ein bunter Stift, wird mit Aromen gefüllt, die vernebelt und von den Kindern inhaliert werden. Sieht aus wie Rauchen, aber eben ohne Tabak.
Sind E-Shishas harmlos? Das ist die erste Frage, die sich den Eltern stellt. Dann fragt man sich, was sie bewirken. Beide Fragen können nicht eindeutig beantwortet werden. „Wir können nicht sagen, welche Stoffe genau enthalten sind oder welche Auswirkung sie auf die Gesundheit der Kinder haben“, erklärt Schulärztin Dr. Nicole Lobeck-Chenard. Das Gesundheitsamt weist jedenfalls darauf hin, dass die aromatischen Flüssigkeiten gesundheitsgefährdende, zum Teil sogar krebserregende Stoffe enthalten können. Einige dieser „Zigaretten“ enthalten außerdem Nikotin.
Die Schulärztin ist entrüstet: „Hier werden Kinder industriemäßig angefüttert und als neue Konsumenten gewonnen mit einem scheinbar coolen Gag.“
Denn die Werbung mit den bonbonbunten Shishas und Früchten, die für die Aromen stehen, verheißt zunächst: Das hier ist gesund und lecker. Eine LED-Lampe, die aufblinkt, wenn man nur tief genug inhaliert, erhöht den Spaßfaktor.
Das Rauchen wird trainiert
Aber genau hier sehen Sozialarbeiter, Schulärztin und die Fachkräfte von der Stiftung Ginko für Suchtprävention das Tückische: Die Kinder werden damit auf das Rauchen vorbereitet. „Das sind immer die gleichen Tricks, mit denen die Industrie arbeitet. Die Kinder werden darauf trainiert, auf Lunge einzuatmen. Geraucht wird in kleinen Gruppen, und dann ist man schnell dabei, auch andere Sachen auszuprobieren“, ärgert sich Dr. Lobeck-Chenard.
E-Shishas sind frei verkäuflich
Dem Ordnungsamt sind die Hände gebunden. Denn die E-Shishas enthalten keinen Tabak und sind daher frei verkäuflich. Hier greift nicht einmal mehr der Jugendschutz. Diese gesetzliche Lücke ärgert auch Christa van Behrend, Schulleiterin der Gustav-Heinemann-Schule, die jetzt Alarm schlug, nachdem sie bereits Grundschüler an den Haltestellen vor der Schule mit den Shishas in der Hand entdeckte.
Rauchverbot in der Schule
Obwohl die „Shisha to go“, wie sie auch heißen, frei zu kaufen sind, fällt ihr Konsum unter das Nichtraucherschutzgesetz, ebenso wie die E-Zigaretten. Das heißt, wo offiziell Rauchverbot herrscht, dürfen die elektrischen Geräte auch nicht genutzt werden. „In der Schule sind die Shishas verboten, schon ihr Mitführen wird geahndet und die Shishas konfisziert. Da greifen wir streng durch“, betont die Schulleiterin. Bis vor Kurzem konnten die Schüler die Wasserpfeifen noch an dem Kiosk gegenüber kaufen. Aufgrund der Reaktionen von Schule und Ordnungsamt hat der Inhaber den Verkauf inzwischen eingestellt.
„Natürlich wird das auch ein Thema im Unterricht sein. Außerdem habe ich am Freitag einen Elternbrief an alle Eltern von Schülern der Sekundarstufe I geschickt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Ich hoffe, dass die Eltern die Chance nutzen, gemeinsam mit der Schule erzieherisch auf die Kinder einzuwirken.“
Keine eindeutige Rechtslage
Norbert Kathagen von der ginko-Stiftung sieht das als den einzigen Weg, eine Ausbreitung dieses Trends zu verhindern. Denn die rechtliche Situation ist nicht eindeutig, es laufen noch verschiedene Gerichtsverfahren zum Umgang mit E-Shishas und E-Zigaretten. Zunächst einmal haben Schulen die Handhabe, das Konsumieren auf dem Schulgelände zu untersagen - aber eben nicht darüber hinaus. „Es ist sicher nicht einfach für Lehrer und Eltern, den Kindern klar zu machen, dass man E-Shishas kaufen kann, aber nicht rauchen soll. Wichtig ist es, gemeinsam mit den Kindern zu hinterfragen, warum sie Shishas to go inhalieren, um sie zu kritischen Konsumenten zu erziehen. Schulen sollten das Thema im Rahmen von Suchtprävention aufgreifen.“
Kathagen hat bereits alle Schulen und Jugendzentren per Mail mit Informationen versorgt, damit man dort sensibilisiert ist. „Der Konsum von E-Shishas steht für die Grundidee des Rauchens und es besteht eindeutig die Gefahr, dass Schüler dadurch ans Rauchen herangeführt werden“, betont Kathagen.
Hintergrund
Die „Einweg-Shishas“ oder „Shishas to go“ funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie die E-Zigarette und sind kaum zu unterscheiden. Ähnlich wie herkömmliche E-Zigaretten sind sie mit unterschiedlichen Aromen bestückt, komplett ausgestattet und sofort einsatzfertig. Dabei sind sie mit 8 bis 9 Euro nur unwesentlich teurer als eine Zigarettenpackung und ermöglichen 600 bis 900 Züge. Das E-Rauchen fällt genauso wie das Tabakrauchen unter das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) und ist auf dem Schulgelände verboten.
Lesen Sie dazu meinen Kommentar.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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