Für den Bereich Tannenstraße/Schemelsbruch gibt es keinen Bebauungsplan
Schutz durch Plan fehlt
Der Uhlenhorst mit seinen Wäldern, den großzügigen Grundstücken und dem alten Villenbestand zählt zu den schönsten Wohngegenden Mülheims. Das weckt Begehrlichkeiten.
Von Andrea Rosenthal
So gingen bei zahlreichen Anwohnern die Alarmglocken an als sie von dem Verkauf des Villengrundstücks Tannenstraße 31 an den Investor NIB Baugesellschaft aus Duisburg erfuhren. Schnell gründete sich eine Bürgerinitiative, die auch eine Anwaltskanzlei einschaltete und Widerspruch gegen eine beabsichtigte Baugenehmigung einlegte.
Dem Idyll droht die Zerstörung
Christian van Marwyck begründet dies für die Nachbarn so: "Die Tannenstraße ist am Anfang (Ecke Uhlenhorststraße) als Landschaftsschutzgebiet ausgeschildert. Das Bauvorhaben zerstört eines der schönsten im Grünen gelegenen Wohngebiete Mülheims." Die Nachbarn haben von einer geplanten Bebauung mit zwei Wohnblöcken und zwischenliegender Tiefgarage erfahren. Durch die große Flächenversiegelung befürchten sie Probleme mit dem Grundwasser. Bei der Realisierung von zwölf Wohneinheiten wird mit bis 100 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen auf der teils recht engen Tannenstraße gerechnet.
Doch wie konnte es zu diesem Bauantrag kommen? Felix Blasch, Stadtplaner und Leiter des Amts für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, erklärt: "Es gibt für das Gebiet L13 Tannenstraße Schemelsbruch keinen Bebauungsplan. So ist nur festgelegt, dass sich Neubauten in Art und Maß in die Umgebung einfügen müssen."
Für das Grundstück an der Tannenstraße hätte das bedeutet Wohnbebauung in der Höhe maximal zweigeschossig, aber sowohl an der Straße als auch im Gartenbereich. "Letzteres kommt daher, dass die Villen in der Nachbarschaft mal direkt an der Straße stehen und einen hinterliegenden Garten haben und mal einen parkähnlichen Vorgarten mit hinterliegendem Wohnhaus", erläutert Blasch. "Daher ist eine Bebauung auf zwei Ebenen bereits gegeben und ohne gültigen Bebauungsplan nicht zu verhindern." Außerdem sei das Landschaftsschutzgebiet von dem Neubau nicht tangiert, da es sich auf der anderen Straßenseite befinde.
Neben den Sorgen über die Störung des Umgebungsbildes, fürchteten die Nachbarn auch entstehende Kosten. Für nötige Erschließungsmaßnahmen bis zum Grundstück müsse die Kommune aufkommen. Doch hier fallen keine Kosten an, da das Grundstück an der Tannenstraße 31 bereits erschlossen ist.
Dennoch teilte man bei der Stadt die Sorge um die Wohngegend im Uhlenhorst. Am Freitag, 19. Juni, beschäftigten sich die Bezirksvertretung 3 und der Planungsausschuss mit der Sache und beschlossen zunächst eine Veränderungssperrung und die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet L13 Tannenstraße/Schemelsbruch. Beides wurde in der Ratssitzung am Donnerstag, 25. Juni, genehmigt.
Bebauungsplan wird erstellt
Nun ist das Planungsamt wieder am Zug. Felix Blasch erläutert: "Das Verfahren ist nun angestoßen und der Bauantrag für das Grundstück Tannenstraße 31 zunächst auf Eis gelegt." Mit Blick auf die Umgebungsbebauung und den Charakter der Siedlung wird nun ein festumrissener Bebauungsplan aufgestellt. In der Regel dauert dieses Verfahren zwei Jahre.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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