Regressansprüche gegen Zinswetten-Verantwortliche ?
Regressansprüche gegen die Verantwortlichen der Zinswetten-Vereinbarung ?
1.
Hat die Verwaltung intern bzw. extern durch beauftragte Gutachter /Rechtsanwälte geprüft, ob und ggf. welche Regressansprüche die Stadt gegen die verwaltungsseitigen Verantwortlichen des Zinswetten-Deals, insbesondere den damaligen Kämmerer bzw. die damalige Oberbürgermeisterin , für den Fall der rechtskräftigen Klageabweisung im Zivilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf geltend gemacht werden können?
2.
Falls diese Frage bejaht wird:
a)
Zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gekommen?
b)
Wann wird die gutachterliche Stellungnahme an die Ratsmitglieder zur Kenntnisnahme herausgegeben werden?
c)
Welche (Verjährungs-) oder sonstige Fristen sind zu beachten, um diese Regreßansprüche anmelden zu können?
3.
Hat die Stadt neben zivilrechtlichen Ersatzansprüchen auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Überprüfung gegen die vorgenannten Verantwortlichen geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Autor:Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr |
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