Rat hält VHS-Begehren für unzulässig
Der Rat der Stadt Mülheim hat am Donnerstag mehrheitlich das Bürgerbegehren zum Erhalt der Volkshochschule am Standort in der MüGa für unzulässig erklärt. Die Fürsprecher wollen nun das Verwaltungsgericht anrufen.
Am 7. Dezember 2017 hatte der Stadtrat beschlossen, vier Alternativen zur VHS prüfen zu lassen – darunter die Sanierung an der Bergstraße, aber auch den Neubau an einem anderen Standort. Die Vertreter der Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ übergaben am 29. März 2018 ein Schreiben. Damit war laut Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort die erforderliche Frist von drei Monaten bereits überschritten. Zudem widerspräche laut Steinfort das Begehren dem Ratsbeschluss, da es sich auf lediglich eine Alternative bezieht.
Auch den Vorwurf von MBI-Sprecher Lothar Reinhard, dass in der Vergangenheit schon Beschlüsse durch das Verwaltungsgericht gekippt worden seien, ließ Steinfort nicht gelten. „Das war in einem von neuen Fällen“, betonte der Stadtdirektor. Schnell zeichnete sich ab, dass es eine Mehrheit für das Votum gegen die Zulässigkeit geben würde. Gegenüber Reinhard verteidigte SPD-Fraktionschef Dieter Spliethoff seine Sichtweise: „Uns vorzuwerfen, dass wir die wirtschaftlichste Lösung anstreben, finde ich sehr perfide.“
Mit sieben Gegenstimmen wurde der Antrag schließlich angenommen. Die Bürgerinitiative wird die Angelegenheit nun vor dem Verwaltungsgericht klären.
Autor:Marcel Dronia aus Mülheim an der Ruhr | |
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