Polizeipräsident zu der Abnahme von politischen Transparenten
Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Richter,
mit Entsetzen habe ich als Demokrat zur Kenntnis genommen, daß offenbar Polizeibeamte Ihrer Behörde Transparente von Autobahnbrücken entfernt haben, die die Politik der Bundeskanzlerin kritisiert haben. M.E. handelt es sich dabei um eine unzulässige Überreaktion, die durch das Recht nicht gedeckt wird. Eine Äußerung wie „Merkel muß weg“ kann erkennbar keinen Straftatbestand erfüllen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr dürfte ein Transparent über einer Brücke nicht unzulässig sein. Andernfalls müßten die von der Vekehrswacht beispielsweise zum Schuljahresbeginn aufgehangenen Transparente ebenfalls entfernt werden. Die Stadt bzw. der Regionalverband Ruhr haben an der Hardenbergbrücke breite Transparente angebracht, die auf den neuen Radweg hinweisen. Auch solche Transparente müßten dann entfernt werden.
Offenbar sollten hier politisch unliebsame Transparente in einer Überreaktion und in vorauseilendem Gehorsam (?) entsorgt werden. Greift aber die Gefahrenabwehr nicht und liegen auch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vor, dann hat die Polizei solche Eingriffe in die Meinungsfreiheit tunlichst zu unterlassen. Bei der Beurteilung der zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte muß m.E. auch Inhalt und Reichweite der Grundrechte, hier des Art 5 GG, berücksichtigt werden. Als ehemalige und langjähriger Staatsrechts- Dozent an der FH öffentliche Veraltung ( Dortmund ) weiß ich, daß jedenfalls seinerzeit sehr umfangreich das Studium insbesondere der Grundrechte betrieben worden ist.
Ihrer Rückäußerung sehe ich entgegen. Insbesondere würde mich interessieren, ob die Transparente wieder an ihren Platz verbracht worden sind, denn andernfalls könnte man ja vorschnell jede öffentliche Meinungsäußerung dadurch vereiteln, daß man diese Plakate oder Transparente einfach entfernt. Dies dürfte nicht im Sinne unserer Verfassung sein.
Hochachtungsvoll
Autor:Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr |
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