Rund um die Pflege nach SGB XI
Ombudsperson für Mülheim bestellt
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Mülheim haben eine neutrale, verschwiegene Ansprechperson für die die Sorgen rund um die Pflege.
Herr Wenner, ist als Rentner und früherer Mitarbeiter der Stadt, seit dem 20. März 2023 für vier Jahre zum Ombudsperson nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) durch den Ausschuss für Arbeit Gesundheit und Soziales der Stadt Mülheim an der Ruhr für vier Jahre bestellt. Ob die Selbsthilfeorganisationen oder der Seniorenbeirat vorher involviert war, ist nicht bekannt.
Seine Aufgabe besteht darin, in Mülheimer Einrichtungen, die unter das WTG NRW fallen, bei Beschwerden oder Streitigkeiten zu vermitteln.
Zum Zuständigkeitsbereich der Ombudsperson gehören insbesondere:
ambulante Pflegedienste,
ambulant betreute Wohngemeinschaften,
stationäre Pflegeeinrichtungen
stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Angebote des Servicewohnens und
Gasteinrichtungen wie Tagespflege.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Ombudsperson vertrauensvoll mit der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) der Stadt Mülheim, mit dem früheren Arbeitgeber an der Ruhr zusammen.
Wenn die Ombudsperson nach § 16 Abs. 2 WTG NRW ihre Aufgaben frei und unabhängig wahrnimmt, ist auch eine Moderation zwischen den Heimbeiräten und den Einrichtungen, sowie den Pflegekassen im Sinne der Bürger ein mögliches Betätigungsfeld.
Persönlich kann Herr Wolfgang Wenner, mittwochs von 10-12 Uhr, im Sozialamt der Stadt, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim angetroffen werden. Telefonischer Kontakt: 0208 455 59 70 oder Mail: ombudsperson@muelheim-ruhr.de
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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