Neues Friedhofskonzept
Offener Brief

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Da ich bisher als betroffene Angehörige weder Informationen noch Reaktionen auf unsere Bitten bekommen habe, fühle ich mich veranlasst mein letztes Schreiben als "Offenen Brief" publik zu machen. Dabei darf sich auch Herr Vermeulen und insbesondere Herr Stobbe, Leiter des Amtes für Friedhofwesen, der Oberbürgermeister Scholten sowie die Bezirksbürgermeister und der Stadtsprecher Wiebels angesprochen fühlen:

An das
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofwesen

Guten Tag meine Damen und Herren,

anbei liegt der Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechts an der Grabstätte meiner Eltern: Nr. 22/ 298. Für das Grab meiner Großeltern, das sich auch im Peripheriebereich befindet, werde ich keinen Antrag stellen, da es ja eigentlich kein Nutzungsrecht mehr gibt. Ich vermute, nur noch Pflichten – keine Rechte.

Zur Erinnerung:
Am 15. März 2019 starb unsere Mutter. Für uns Kinder war klar, dass sie neben dem Grab unseres Vaters beerdigt werden kann. Schließlich hatten wir das Einzelgrab für den Vater erst im Juni 2015 für viel Geld erworben, mit der Option zu gegebener Zeit das Grab daneben ebenfalls erwerben zu können, damit die Eltern, die über 60 Jahre miteinander verheiratet waren, eine gemeinsame Ruhestätte finden würden.
Die Friedhofssatzung sah das bei Wahlgräbern so vor: eine Erweiterung der Grabstätte zu einem Doppelgrab sollte kein Problem sein, zumal das angedachte Grab auch über die Jahre unbelegt geblieben war (s. Foto).

Weil sich die „Herrschaften der Stadt Mülheim“ 2018 ein neues Konzept für die Friedhöfe ausgedacht haben, sollte eine Erdbestattung an besagter Stelle nun nicht mehr möglich sein.
Davon erfuhren wir erst beim Bestatter. Wir waren geschockt.
Meine Mutter hatte als Nutzungsberechtigte von gleich mehreren Gräbern auf dem Speldorfer Friedhof, die jetzt in einem so genannten Peripheriebereich liegen, keine Information erhalten.
Ihre Argumentation, ein Schreiben hätte wegen eines Wohnungswechsels nicht zugestellt werden können, ist nicht akzeptabel, denn meine Mutter war mit neuer Adresse ordnungsgemäß in Mülheim gemeldet. Ich denke, dass in dieser Angelegenheit ein Anruf beim hiesigen Meldeamt genügt hätte.
Man hätte auch einen Hinweis auf dem Friedhof hinterlassen können: am schwarzen Brett bei der Friedhofsverwaltung oder z.B. in Form eines Zettels auf dem Grabstein (wie es üblich ist, wenn Nutzungsberichtigte an ihre Pflicht erinnert werden). Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – aber dies hätte Sie etwas Mühe gekostet.

Es gab keine entsprechenden Hinweise auf dem Friedhof, ganz im Gegenteil: Auf den älteren Grabfeldern in dem betroffenen Bereich, die nach und nach „platt gemacht“ wurden, war immer wieder auf dort angebrachten Zetteln zu lesen, dass „diese Grabfelder zur Neubelegung frei gemacht werden sollten“. Zurzeit ist das wieder der Fall - aktuell ist Feld 25 auf dem Speldorfer Friedhof betroffen (s. Foto). In meinen Augen wird hier bewusst getäuscht.

Nachdem sich viele betroffene Bürger bei der Stadtverwaltung beschwert haben und mit der Problematik an die Öffentlichkeit gegangen sind, hat Herr Wiebels als Pressesprecher in den Medien kundgetan, dass sich die Stadt Mülheim kompromissbereit zeigen möchte.
Von Kompromissbereitschaft oder Zugeständnissen in besonderen „Härtefällen“ haben wir leider nichts bemerkt.
Wir hatten uns mit einem Schreiben an den Leiter des Amtes für Grünflächenmanagement und Friedhofwesen, ein Herr Stobbe, gewandt, ebenso an den Oberbürgermeister, an die Bezirksbürgermeister sowie an den Stadtsprecher, und darum gebeten, unseren „besonderen Fall“ als einen solchen zu behandeln und eine Ausnahmegenehmigung für eine Erdbestattung in der erweiterten Grabstätte zu erteilen.
Wir waren dabei auf jeden Fall zu Kompromissen bereit: Wir hätten die hohe Summe für ein weiteres Wahlgrab bezahlt, hätten eine Verzichtserklärung für Neubelegungen ausgestellt und wären mit einer verkürzten Nutzungsdauer einverstanden gewesen. Zur Erinnerung lege ich dieses Schreiben anbei.

Von keiner Seite haben wir etwas gehört - keine persönliche Stellungnahme, kein Wort des Bedauerns, keine Entschuldigung. Nur an den Bestatter wurde ein definitives „Nein“ übermittelt.

Erlaubt wurde uns eine Urnenbestattung im Grab des Vaters – das ist der Kompromiss, den Sie nur bei Eheleuten und verstorbenen Kindern unter 12 Jahren einräumen. Mit dieser Entscheidung hat sich das Friedhofsamt entgegen aller Kritik und allgemeiner Rechtsauffassung durchgesetzt – nachvollziehbar ist das nicht:
Die Nutzungsdauer der vorhandenen Gräber soll nicht angetastet werden. In unserem Fall heißt das: das Grab des Vaters bleibt bis 2045 bestehen, für die Urne wird eine Nutzungsdauer von 25 Jahren eingeräumt, bis 2044. Bei einem Neuerwerb eines Grabes, in dem wir eine Erdbestattung hätten vornehmen können, wäre die Nutzungsdauer ebenso so lang, liefe also noch vor der Nutzungsdauer des bereits vorhandenen Grabes ab.
Da auf dem betroffenen Gräberfeld 22 auch im letzten Jahr noch Bestattungen vorgenommen wurden, verlängert sich hier die Nutzungsdauer um weitere Jahre, also bis 2048 und darüber hinaus.

In Anbetracht dieser Fakten halte ich Ihre Entscheidung für völlig unlogisch. Sie handeln nach selbst auferlegten Richtlinien und damit willkürlich. Mit Moral oder Ethik hat das nichts zu tun – vielmehr demonstrieren Sie hierbei ihre Machtstellung als zuständiges Amt.

Ich fühle mich von Ihnen absichtlich getäuscht. Bei frühzeitiger Information, also in der Planungsphase, hätten wir vielleicht noch die Möglichkeit gehabt ein Doppelgrab zu erwerben, womit dann auch eine Erdbestattung möglich gewesen wäre. Abgesehen davon, ist nicht nachvollziehbar, warum Sie uns das zum jetzigen Zeitpunkt verwehrt haben, denn die Nutzungspläne für das betroffene Feld wären davon in keiner Weise beeinträchtigt worden.

Mit Ihrem Handeln haben Sie den letzten Wunsch unserer Mutter missachtet und unsere Gefühle als betroffene Angehörige zutiefst verletzt. Wir wurden durch ihre Entscheidung gezwungen, einer Feuerbestattung zuzustimmen, was nicht in unserem und vor allem nicht im Sinne der Verstorbenen war.
Besonders verwerflich finde ich, dass in ihrem Auftrag versucht wurde uns auf dem Friedhof, kurz vor der Beerdigung, eine Verzichtserklärung für die vorhandenen Gräber abzunötigen. Also im Nachhinein, ohne vorherige Information und Klärung der Rechtslage und mit den Worten: „Wenn Sie das nicht unterschreiben, kann die Beerdigung jetzt nicht stattfinden!“
Wie unsensibel ist das denn? Etwas mehr Anstand hätte ich von allen Beteiligten erwartet.

Ich gehe davon aus, dass Sie mir das Informationsschreiben vom 17.04.2018 noch nachträglich zukommen lassen. Eine rechtliche Überprüfung durch meinen Anwalt behalte ich mir vor.

Autor:

R. ZimHeck aus Mülheim an der Ruhr

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