Die Marke von 50 Neuinfektionen wurde überschritten
Mülheim ist jetzt Hotspot-Stadt
Nun hat auch Mülheim die ominöse Marke überschritten und gilt als sogenannter Hotspot. Das Robert-Koch-Institut meldete am Freitag, 16. Oktober, eine aktualisierte Sieben-Tage-Inzidenz bei den COVID19-Neuinfektionen von 68 pro 100.000 Einwohner. Es wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet.
Von den aktuell 113 Mülheimer Fällen sind 40 Personen zwischen 20 und 40 Jahren sowie 43 zwischen 40 und 60 Jahren alt. Auch gab es einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit dem Corona-Virus, einen 70-jährigen Mann.
Am Donnerstagnachmittag erklärte Mülheims Krisenstabsleiter Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort: „Nachdem der Inzidenzwert in Mülheim über 50 gestiegen ist, gelten nunmehr auch für uns verschärfte Regelungen. Dabei geht es insbesondere um den Kontakt untereinander, im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern. Die vom Land verfügten Regelungen werden in einer so genannten Allgemeinverfügung nunmehr auch für Mülheim angekündigt und sind rechtsverbindlich gültig.“
Was ändert sich?
Abweichend von der bisherigen Regelung darf eine Gruppe, die sich im öffentlichen Raum trifft, nur noch aus höchstens fünf Personen bestehen, wenn sie aus verschiedenen Haushalten stammen.
Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen sind verboten. Bei Konzerten und Aufführungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und bei Sportveranstaltungen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz verpflichtend vorgeschrieben.
Gaststätten sind in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr zu schließen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in dieser Zeit ebenfalls an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten. Zulässig bleiben der Außerhausverkauf von und die Belieferung mit Speisen und nicht-alkoholischen Getränken.
Für private Feste außerhalb von Wohnungen gilt eine Anzeigepflicht ab einer Teilnehmerzahl von elf Personen. Diese Anzeige ist schriftlich oder per E-Mail an das Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr, 45468 Mülheim an der Ruhr (gewerbe@muelheim-ruhr.de) zu richten, und zwar mindestens drei Werktage vor dem Fest.
Die Stadt reagiert
Das Ordnungsamt der Stadt wird Kontrollen vornehmen; bei Verstößen gegen die Vorschriften der Coronaschutzverordnung können Veranstaltungen abgebrochen werden. In der vergangenen Woche wurden 110 „Corona-Kontrollen“ durchgeführt und dabei 40 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen ausgestellt. Bei zwei großen Feiern mit je rund 150 Personen gab es bei der Kontrolle keinerlei Beanstandungen.
Ihre Dienstleistungen für Bürger wird die Stadtverwaltung nicht wieder herunterfahren. Man habe alle Maßnahmen für einen sicheren Publikumsverkehr getroffen und sei auch als Hotspot-Stadt gerüstet. Die Ausländerbehörde bat aber darum, nur in dringenden Fällen persönlich ins Amt zu kommen.
Für den Schulstart nach den Herbstferien müssen zumindest zurzeit keine von den bisherigen Regelungen abweichenden wesentlichen Maßnahmen getroffen werden. Erst in der zweiten Novemberhälfte wollen sich die Schulformsprecher wieder mit der Stadt als Schulträgerin zu einem Austausch treffen.
Diagnosezentrum
Bislang hat die Stadt in ihrem Diagnosezentrum an der Mintarder Straße 55 (ehemaliger Kirmesplatz) 15.298 Menschen auf COVID-19 getestet. Patienten mit Symptomen, die vom Hausarzt eine entsprechende Überweisung bekommen haben, oder Selbstzahlende müssen zuvor einen Termin buchen über die Internetseite der Stadt. Personen ohne Internetzugang können sich unter der Rufnummer 0208 455-22 an das KommunikationsCenter der Stadt wenden.
Das Diagnosezentrum ist montags bis freitags geöffnet in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Reiserückkehrende aus Risikogebieten und Reisewillige in den Herbstferien können sich im Diagnosezentrum von 12 Uhr bis 13 Uhr kostenlos testen lassen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 tragen Reisewillige für einen Corona-Test die Kosten in Höhe von 59 Euro allerdings selbst. Die kostenlosen Corona-Tests für Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten sind mit Beginn der Herbstferien ausgelaufen. Auch der Drive-Through-Betrieb wird wieder beendet.
Ein Ausblick
Bund und Länder hatten sich am Mittwochabend im Rahmen einer sogenannten „Hotspot- Strategie“ auf teilweise noch schärfere Maßnahmen gegen das Coronavirus geeinigt. Sie betreffen vor allem private Feiern im Bereich der Wohnung, die Öffnungszeiten der Gastronomie und die Maskenpflicht. Kanzlerin Angela Merkel hatte betont, dass neue Maßnahmen jeweils nach zehn Tagen beurteilt würden und dann eventuell über Veränderungen beraten werde.
Ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen in der Region nur noch zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie zehn Teilnehmer aus maximal zwei verschiedenen Haushalten im privaten Raum zusammen feiern dürfen. Außerdem soll es eine Sperrstunde für Bars, Restaurants und Kneipen bereits ab 23 Uhr geben. Die Maskenpflicht ist vorerst bis zum 31. Oktober verlängert worden. Sie soll noch verschärft werden und überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, auch im Freien.
Dazu Frank Steinfort am Donnerstag: „Jedes Bundesland muss die Regeln nochmal in einer eigenen Verordnung festlegen. Das hat das Land NRW Stand Donnerstag noch nicht gemacht. Es kann also sein, dass unsere Allgemeinverfügung jederzeit von einer Neuauflage der Corona_Schutzverordnung überholt wird.“
Autor:Daniel Henschke aus Essen-Werden |
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