Schulstart in NRW
Masken sollen auch im Unterricht getragen werden
Von Andrea Rosenthal
Sehnsüchtig war der Erlass des Schulministeriums des Landes NRW zur Wiedraufnahme des Schulbetriebs nach den Ferien von Lehrern, Eltern und Schülern erwartet worden. Am Montag gab es endlich Klarheit.
Für alle gilt wieder der Grundsatz, dass der Unterricht in den Schulen den Regelfall darstellen soll. Personal an Schulen kann sich alle zwei Wochen auch ohne Anlass kostenlos auf Corona testen lassen.
Die Grundschulen
In den Grundschulen wird im Prinzip das Vorgehen aus den letzten zwei Wochen vor den Ferien fortgesetzt. Alle Kinder besuchen nach Stundenplan die Schule, der Klassenverbund darf jedoch nicht verlassen werden. Auf dem Schulhof und auf allen Wegen gilt die Maskenpflicht. An ihrem festen Platz im Klassenraum dürfen die Grundschüler die Masken abnehmen. Lehrer müssen entweder den Abstand von 1,5 Metern einhalten oder ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Alltagsmasken muss jeder Schüler selber mitbringen.
Wichtig bleibt auch die Rückverfolgbarkeit der Kontakte. Deshalb muss der Unterricht in festen Gruppen erfolgen. Die Lehrer müssen die jeweilige Anwesenheit dokumentieren.
Die Schulräume müssen regelmäßig gut durchlüftet werden.
Weiterführende Schulen
Auch auf den weiterführenden Schulen soll der Unterricht wieder vollständig aufgenommen werden. Auch hier gilt eine Maskenpflicht. Anders als die Grundschüler, müssen die Schüler der weiterführenden Schulen die Masken auch während des Unterrichts tragen. Außerdem sind die Räume gut zu lüften. Zur Verfolgbarkeit der Kontakte ist der Unterricht in festen Gruppen erwünscht. Wenn wie beim Kurssystem der gymnasialen Oberstufe dieses nicht möglich ist, ist jeder Kontakt zu dokumentieren. Zusätzlich empfiehlt das Schulministerium jedem Schüler und Lehrer dringend die Nutzung der Corona-Warnapp.
Zeigt ein Schüler oder Lehrer Symptome, so ist eine sofortige Testung zu veranlassen. Der Betroffene muss separiert werden. Quarantänemaßnahmen für Gruppen oder komplette Schulen können nur in Absprache mit dem Schulträger und dem Regierungspräsidium angeordnet werden.
Nach den Ferien soll auch der Sportunterricht in vollem Umfang erteilt werden. Da das Tragen einer Maske dort nicht möglich ist, ist auf die nötigen Abstände zu achten. Wo möglich soll der Sport im Freien stattfinden.
Der Musikunterricht muss angepasst werden. Gemeinsames Singen oder das Spielen von Blasinstrumenten ist nur unter Einhaltung der Mindestabstände möglich.
Die Betreuungsangebote werden unter Einhaltung der Hygieneauflagen für die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 wieder umgesetzt.
Schüler, die nicht am Untericht teilnehmen können, erhalten in gleichen Umfang Distanzunterricht. Die Ergebnisse des digitalen Unterrichts fließen in die Bewertung ein.
Wie die Mülheimer Schulen diese Anforderungen umsetzen berichten wir in Kürze.
Lesen Sie hier unseren Kommentar.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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