Politik
KOMMUNALWAHL AM 13. SEPTEMBER 2020

Als Termin für die Kommunalwahl in NRW wurde der 13. September 2020 festgelegt. 

In kreisfreien Städten, so auch in Mülheim an der Ruhr, werden Oberbürgermeister, Stadträte und Bezirksvertretungen gewählt. In den Landkreisen entscheiden die Wähler über den Bürgermeister ihrer Gemeinde sowie den Landrat und die Zusammensetzung des Kreistags. Im Zuge der Kommunalwahl wird erstmals auch das Ruhrparlament direkt gewählt. Das Gremium vertritt die Interessen des Ruhrgebiets, dessen vier Kreise und elf kreisfreien Städte mit eigenen Vertretern repräsentiert werden.

In unserer Stadt Mülheim stellen sich voraussichtlich 10 Kanditaten für das Amt des Oberbürgermeisters zur Wahl:
Abeln, Jürgen (parteilos),
Bilo, Horst (parteilos),
Brings, Andy (parteilos),
Buchholz, Marc (CDU),
Debatin, Amrei (FDP),
Fritz, Martin (BAMH/ Bürgerlicher Aufbruch Mülheim),
Griefhahn, Monika (SPD),
Hartmann, Jochen (parteilos),
Steitz, Wilhelm (Grüne),
von Wrese, Alexander (AfD)

Für das Amt als Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat muss ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erreichen; ist das nicht der Fall, kommt es zur Stichwahl. Das Datum für die Stichwahl steht bereits fest: Der Termin ist am 27. September 2020. Hierbei treten nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen an.
Eine Abschaffung der Stichwahl in NRW durch die NRW-Landesregierung hatte der Verfassungs-gerichtshof des Landes im Dezember 2019 für unzulässig erklärt.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jeder Wähler/ jede Wählerin nur eine Stimme hat.
(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jeder Wähler/ jede Wählerin nur eine Stimme.

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass eine Benachrichtigung der Wähler bis spätestens 23. August 2020 erfolgen muss. Die Wahlbenachrichtigung gibt dem Wähler nicht nur Auskunft darüber, dass er als Wahlberechtigter registriert ist. Aus den Unterlagen geht hervor, in welches Wahllokal der Wähler am 13. September gehen kann, um seine Stimme abzugeben.
Wer auf den Weg zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist, kann wie immer auf die Briefwahl zurückgreifen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Wähler auf ihrer Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl 2020 in NRW.
Wichtig: Die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl sind nicht Teil der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl muss erst bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 11. September 2020, um 18 Uhr. In Ausnahmefällen kann ein Antrag bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich sein. 

Kommunalwahl 2020 in NRW wird trotz Coronavirus stattfinden.
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus warf die Frage auf, ob die Kommunalwahl in NRW wie geplant stattfinden kann. Das Innenministerium des Landes teilte bereits im März mit: „Am Termin der Kommunalwahl wird derzeit festgehalten.“

Wer nicht möchte, dass es in unserer Stadt so weiter läuft wie bisher, sollte von seinem Stimmrecht Gebrauch machen, damit sich etwas ändern kann. Mit Kungelei und Vetternwirtschaft, einer jahrzehntelangen Politik am Bürger vorbei muss endlich Schluss sein. Ich wünsche mir einen Oberbürgermeister, der sich mit Mülheim emotional verbunden fühlt und sich für die Interessen der Mülheimer Bürger einsetzt. Mülheim muss wieder die "sympathische Stadt an der Ruhr" werden, heißt grüner, schöner, lebenswerter.

Appell an die Mülheimer Bürgerschaft: „Bitte geht zur Wahl - es ist wichtiger denn je dem richtigen Kandidaten seine Stimme zu geben!

Noch einmal die wichtigsten Daten:
Kommunalwahl in NRW
am   Sonntag, den 13. September 2020
Was wird gewählt?  Stadt- und Gemeinderäte, Bezirksvertretungen, Kreistage, Oberbürger-meister, Bürgermeister, Landräte, im RVR das Ruhrparlament
Wer darf wählen? Mindestalter: 16, deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit
Termin für Stichwahlen Sonntag, 27. September 2020

Autor:

Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr

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